Melderegisterauskunft; Beantragung einer einfachen oder erweiterten Auskunft aus dem Melderegister
Kurzbeschreibung
Wenn Sie eine Person suchen (zum Beispiel frühere Bekannte, Schulfreunde), so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft zu beantragen.
Beschreibung
Einfache Melderegisterauskunft
Wer kann eine Auskunft beantragen?Wenn Sie eine Person suchen, können Sie bei der Meldebehörde ihres letzten bekannten Wohnorts eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese ist gebührenpflichtig.
Welche Informationen werden erteilt?
Sie erhalten:
- Vor- und Nachname
- Doktortitel (falls vorhanden)
- derzeitige Anschrift
- sofern die Person bereits verstorben ist, diese Tatsache
- Sie müssen ausreichend Informationen über die gesuchte Person angeben (z. B. Name, Geburtsdatum, frühere Adresse), damit diese im Melderegister eindeutig identifiziert werden kann
- Falls mehrere Personen auf die Beschreibung passen, kann keine Auskunft erteilt werden. Die Meldebehörde kann dann nach weiteren Angaben fragen.
- Die Daten dürfen nicht für Werbung oder Adresshandel genutzt werden; dies muss entsprechend von Ihnen erklärt werden.
- Geburtsname, frühere Namen oder Geburtsdatum.
Gebühr:
Für die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft (auch einer Negativauskunft) wird eine Gebühr in Höhe von 10 € erhoben.
Besonderheiten:
- Die neue Meldebehörde wird nicht automatisch kontaktiert – bei mehreren Umzügen kann daher eine mehrfache Anfrage notwendig sein.
- Eine automatisierte Online-Auskunft ist möglich (siehe „Online-Verfahren“), hat aber höhere Anforderungen an die Identifizierung der gesuchten Person.
- Die Gebühr wird auch dann fällig, wenn im Melderegister keine Person gefunden werden sollte oder keine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen erteilt werden kann.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Wann wird eine erweiterte Auskunft erteilt?Wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel für rechtliche oder wirtschaftliche Zwecke).
Welche zusätzlichen Informationen können Sie erhalten?
- Frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort
- Staatsangehörigkeit und Familienstand
- Frühere Anschriften, Ein- und Auszugsdaten
- Daten des gesetzlichen Vertreters, Ehepartners oder Lebenspartners
- Sterbedatum und Sterbeort (auch im Ausland)
Gebühr:
Für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft (auch einer Negativauskunft) wird eine Gebühr in Höhe von 12 € erhoben.
Voraussetzungen
- Einfache Auskunft: Sie dürfen die Daten nicht für Werbung oder Adresshandel nutzen und müssen dies der Meldebehörde bestätigen.
- Erweiterte Auskunft: Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
- möglichst genaue Angaben über die gesuchte Person
(Kombination möglich aus: Name, Vorname, Geburtsdatum, frühere Namen, Geschlecht, Anschrift)
- Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft gewerblich zu verwenden, ohne dass dieser Zweck bei der Anfrage angegeben wurde.
Online-Verfahren
- Einfache Melderegisterauskunft - Bürgerauskunft (zentrales Portal)
Sie können eine Auskunft über Vornamen, Nachnamen, Doktorgrad und Anschrift einzelner bestimmter Personen online beantragen. Die Auskunft ist kostenpflichtig.
- Melderegisterauskunft für Power-User (zentrales Portal)
Power-User (z. B. Unternehmen oder Anwaltskanzleien) können einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) nach Abschluss eines Vertrages online beantragen. Die Auskunft ist kostenpflichtig.
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Melderegister; Beantragung einer Auskunftssperre oder Übermittlungssperre
- Verbraucherinformationen; Beantragung einer Auskunft
- Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft, Onlineantrag
- Wasserbuch; Beantragung der Einsichtnahme oder einer Auskunft
- Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Auskunft