Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Kurzbeschreibung

Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

Beschreibung

Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland
  • Eine im Ausland geschlossene Ehe kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt in Deutschland nachbeurkundet werden.
  • Voraussetzung: Mindestens ein Ehegatte besitzt zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit.
Antragsberechtigte Personen:
  • Die Ehegatt*innen selbst
  • Falls beide verstorben sind: deren Eltern oder Kinder
Zuständiges Standesamt:
  • Das Standesamt am Wohnsitz, letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der antragsberechtigten Person.
  • Falls keine dieser Stellen zuständig ist, übernimmt die Beurkundung das Standesamt I in Berlin.

Voraussetzungen

Wer eine Eheschließung nachbeurkunden lassen kann:

  • deutsche Staatsangehörige
  • staatenlose, heimatlose Personen sowie ausländische Geflüchtete mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Wer den Antrag stellen darf:

  • die Ehepartner
  • wenn beide verstorben sind: deren Eltern oder Kinder

Erforderliche Unterlagen

Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.
Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.

Kosten

  • Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
    Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
  • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR

Rechtsgrundlagen

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