Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
Kurzbeschreibung
Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
Beschreibung
Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland
- Eine im Ausland geschlossene Ehe kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt in Deutschland nachbeurkundet werden.
- Voraussetzung: Mindestens ein Ehegatte besitzt zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Die Ehegatt*innen selbst
- Falls beide verstorben sind: deren Eltern oder Kinder
- Das Standesamt am Wohnsitz, letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der antragsberechtigten Person.
- Falls keine dieser Stellen zuständig ist, übernimmt die Beurkundung das Standesamt I in Berlin.
Voraussetzungen
Wer eine Eheschließung nachbeurkunden lassen kann:
- deutsche Staatsangehörige
- staatenlose, heimatlose Personen sowie ausländische Geflüchtete mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Wer den Antrag stellen darf:
- die Ehepartner
- wenn beide verstorben sind: deren Eltern oder Kinder
Erforderliche Unterlagen
Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.
Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.
Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.
Kosten
- Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne. - Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister
- Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
- Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses, Onlineantrag
- Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug, Onlineantrag
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung), Onlineantrag