Wasserverbände; Beratung und Rechtsaufsicht

Kurzbeschreibung

Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten die Wasserverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Beschreibung

Wasserverbände arbeiten im Bereich der Wasserwirtschaft und erfüllen Aufgaben, die sowohl dem öffentlichen Interesse als auch den Interessen ihrer Mitglieder dienen.

Die zuständigen Aufsichtsbehörden gemäß Wasserverbandsgesetz und Bayerischem Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz sind die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte).

Rechtsgrundlagen