Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik bestehen in der Regel aus zwei Reinigungsstufen:
- Mechanische Reinigung: Das Abwasser fließt in eine Grube, wo sich feste Bestandteile absetzen.
- Biologische Reinigung: Mikroorganismen bauen gelöste organische Stoffe ab.
Wenn strengere Reinigungsanforderungen gelten (zum Beispiel Stickstoff- oder Phosphorelimination, Abwasserhygienisierung), sind aufwändigere Kleinkläranlagen notwendig.
Bau, Betrieb und WartungKleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück werden meistens von Eigentümer*innen des Hauses oder Grundstücks errichtet und betrieben. Damit die Anlage dauerhaft gut funktioniert, muss sie regelmäßig gewartet und überprüft werden.
- Bei technisch aufwändigen Anlagen übernehmen diese Aufgabe oft Fachbetriebe im Rahmen eines Wartungsvertrags.
- Der Fäkalschlamm aus der ersten Reinigungsstufe muss regelmäßig fachgerecht entsorgt werden.
- Alle 2 Jahre (beziehungsweise alle 4 Jahre, wenn bei der letzten Kontrolle keine Mängel festgestellt wurden) muss die Kleinkläranlage von einer anerkannten privaten Sachverständigenperson in der Wasserwirtschaft (PSW) überprüft werden.
- Das Prüfergebnis muss der unteren Wasserrechtsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) gemeldet werden.
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Kostenlose Bestellung oder Download im Info-Shop des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Verwandte Themen
- Abwasserentsorgung; Durchführung
- Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe
- Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung
- Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
- Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
- Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
- Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider; Anzeigen und Mitteilungen, Onlineantrag
- Lebensmittelüberwachung; Kontrolle von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen
- Abwasserabgabe; Abgabe einer Erklärung zur Festsetzung oder Beantragung der Verrechnung für Großeinleitungen und Niederschlagswasser, Onlineantrag