Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde

Kurzbeschreibung

Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.

Beschreibung

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist die höchste Auszeichnung einer Gemeinde und wird vom Gemeinderat beschlossen.

Ehemalige Bürgermeister*innen können die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister*in“ oder „Altoberbürgermeister*in“ erhalten.

Weitere Ehrungen für engagierte Bürger*innensind zum Beispiel Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen oder Ehrenringe.

Jede Person kann eine Ehrung für eine verdiente Bürgerin oder einen verdienten Bürger bei der Gemeinde vorschlagen. Dabei müssen die Verdienste und die Dauer des Engagements dargestellt werden. Man kann sich nicht selbst vorschlagen.

Voraussetzungen

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts erfordert, dass die geehrte Person sich in der Gemeinde besonders verdient gemacht hat. Diese Verdienste können materieller oder ideeller Art sein.

Für andere Ehrungen gibt es keine allgemeingültigen Voraussetzungen. Sie können jedoch in einer gemeindlichen Satzung festgelegt sein.

Rechtsgrundlagen

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