Prüfungswesen; Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde
Kurzbeschreibung
Die Rechnungsprüfung stellt sicher, dass die Gemeinde mit ihren finanziellen Mitteln korrekt, sparsam und wirtschaftlich umgeht.
Beschreibung
Die örtliche Rechnungsprüfung überprüft, ob die Gemeinde ihr Geld richtig verwaltet. Dabei wird unter anderem kontrolliert, ob:
- der Haushaltsplan eingehalten wurde,
- Einnahmen rechtzeitig eingegangen sind,
- bei Zahlungsaufschüben, Erlassen oder Streichungen korrekt gehandelt wurde,
- Beschlüsse des Gemeinderats richtig umgesetzt wurden,
- Ausgaben notwendig und angemessen sind,
- alle Buchungen ordnungsgemäß belegt sind,
- alle Vermögenswerte der Gemeinde vollständig vorhanden sind.
Auch die Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben und Krankenhäusern mit kaufmännischer Buchführung werden geprüft. Je nach Gemeindegröße übernimmt die Prüfung der Gemeinderat, ein Rechnungsprüfungsausschuss oder ein eigenes Rechnungsprüfungsamt.
Rechtsgrundlagen
- Art. 103 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Art. 104 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Art. 106 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke (Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung - KommPrV)
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