Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek oder ein ähnliches Lokal betreiben möchten, müssen Sie sich an die Sperrzeitenregelung halten.
- In Bayern gilt eine allgemeine Sperrzeit von 5:00 bis 6:00 Uhr (auch „Putzstunde“ genannt).
- In der Nacht zum 1. Januar entfällt die Sperrzeit.
- Die Gemeinde kann die Sperrzeit verlängern, verkürzen oder aufheben, wenn ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen.
- Unter diesen Voraussetzungen kann die Sperrzeit auch für einzelne Betriebe individuell angepasst werden.
Diese Regelung gilt in Bayern seit dem 1. Januar 2005.
Voraussetzungen
- Gemeinden dürfen die Sperrzeit nur ändern, wenn ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse dies rechtfertigen.
- Bei der Festlegung der Sperrzeit müssen sie die Interessen der Nachbarschaft beachten, insbesondere das Recht auf ungestörte Nachtruhe.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
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- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung
- Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung
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