Bürgerversammlung; Teilnahme
Kurzbeschreibung
Die Bürgerversammlung ist wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger*innen.
Beschreibung
Was ist eine Bürgerversammlung?
Die Bürgerversammlung informiert die Einwohner*innen über wichtige Themen in der Stadt Aschaffenburg. Dort kann diskutiert werden und es ist möglich, Empfehlungen an den Stadtrat abzugeben.
Wer beruft eine Bürgerversammlung ein?
Der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin muss mindestens einmal pro Jahr eine Bürgerversammlung einberufen. Der Stadtrat kann weitere Versammlungen verlangen. Außerdem kann eine Bürgerversammlung beantragt werden:
- Wenn sie von mindestens 2,5 % der Bürger*innen der Stadt Aschaffenburg verlangt wird
- Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden, mit Angabe der gewünschten Themen
- Die Themen müssen die Stadt betreffen
Ablauf der Versammlung
- Die Leitung übernimmt der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin oder eine beauftragte Person
- Rederecht haben in der Regel nur Einwohner*innen der Stadt
(Ausnahmen sind möglich, wenn die Versammlung zustimmt)
Was passiert mit den Empfehlungen?
Empfehlungen aus der Bürgerversammlung müssen innerhalb von drei Monaten im Stadtrat oder dem zuständigen Senat behandelt werden.
Rechtsgrundlagen
Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung)
Rechtsbehelf
Redaktionell verantwortlich
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