Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Kurzbeschreibung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Beschreibung

Anträge auf Befreiung von den Verboten der Grünanlagensatzung können Sie formlos an das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt schicken. Schildern Sie genau ihr Vorhaben und reichen Sie möglichst einen Plan mit ein. Für Einfahrtsgenehmigungen benötigt das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt Kennzeichen, Grund und Dauer.

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