Industrieemissionen; Anlagenüberwachung
Kurzbeschreibung
Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen auf die Luft, den Boden oder die Gewässer hervorzurufen, werden durch die jeweils zuständigen Behörden regelmäßig überwacht.
Beschreibung
Die EU-Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen (IE-RL), die zuletzt durch die EU-Richtlinie 2024/1785 geändert wurde, ist ein wichtiger Bestandteil des europäischen Umweltschutzes. Sie wurde 2013 in deutsches Recht übernommen.
Ziel der IE-RichtlinieDie Richtlinie soll dazu beitragen, Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu verringern und so weit wie möglich zu beseitigen. Dies geschieht durch:
- Strenge Überwachung von Industrieanlagen (sogennante IE-Anlagen), die unter die Richtlinie fallen
- Veröffentlichung der Ergebnisse von Vor-Ort-Besichtigungen
- Genehmigungspflicht für den Betrieb jeder IE-Anlage
- Industrieanlagen gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV, die mit "E" gekennzeichnet sind (zum Beispiel Raffinerien, Chemieanlagen, Kraftwerke).
- Eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen, die in Deutschland nach § 60 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 WHG genehmigt werden.
- Deponien, die unter Nummer 5.4 des Anhangs 1 der IE-Richtlinie fallen.
- IE-Anlagen müssen sich an den besten verfügbaren Techniken (BVT) orientieren, um hohe Umweltstandards einzuhalten.
- Die Richtlinie enthält detaillierte Vorgaben zu Überwachung, Berichterstattung und Veröffentlichungspflichten.
- Dies soll auch gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU schaffen.
- Für jeden Regierungsbezirk wird ein Überwachungsplan erstellt, der für alle IE-Anlagen gilt. Diese Pläne sind auf den Internetseiten der sieben bayerischen Regierungen einsehbar.
- Auf dieser Grundlage erstellen die zuständigen Überwachungsbehörden ein Überwachungsprogramm für jede IE-Anlage, das ebenfalls veröffentlicht wird.
- Für E-Anlagen: Regierungen, das Bayerische Landesamt für Umwelt, Kreisverwaltungsbehörden oder Bergämter.
- Für eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen: Kreisverwaltungsbehörden.
- Für Deponien in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase: Bayerisches Landesamt für Umwelt.
Die zuständige Überwachungsbehörde legt für jede IE-Anlage anhand einer Risikobewertung fest, in welchem Abstand Besichtigungen stattfinden. Dabei werden Faktoren berücksichtigt wie:
- Größe, Komplexität und Betriebsdauer der Anlage
- Verwendete Stoffe
- Lärmbelastung und Umweltgefährdung
- Regelmäßige Besichtigungen erfolgen alle 1 bis 3 Jahre.
- Bei besonderen Anlässen kann eine Kontrolle häufiger stattfinden.
- Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung erstellt die zuständige Überwachungsbehörde einen Überwachungsbericht über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen.
- Dieser Bericht wird innerhalb von vier Monaten nach der Besichtigung auf der Website der jeweiligen Behörde veröffentlicht.
- Alle nach Januar 2013 erteilten Genehmigungsbescheide für IE-Anlagen sind ebenfalls auf den Webseiten der zuständigen Genehmigungsbehörden einsehbar.
Weitere Informationen und Links zur Überwachung von IE-Anlagen sind auf den Internetseiten der Regierungen und Behörden abrufbar.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie 2010/75/EU des europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)
- Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien
- § 52a Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- § 8 Abs. 5 Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV)
- § 9 Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV)
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