Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft

Kurzbeschreibung

Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.

Beschreibung

Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann Ihnen Auskunft über Altlasten geben und über Flächen, die unter Verdacht stehen, von Altlasten betroffen zu sein. Das sind Flächen, auf denen schädliche Bodenveränderungen vorliegen könnten und dadurch Gefahren für Menschen oder die Umwelt entstehen können.

Solche Flächen sind zum Beispiel:

  • Ehemalige Müllplätze (Altablagerungen),
  • Industrie- oder Gewerbegrundstücke, auf denen früher mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde (Altstandorte).

Erste Informationen zu Altlastenverdachtsflächen und Altlastenflächen können Sie online über das Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem (ABuDIS) abrufen.
Für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).

Voraussetzungen

Die Bekanntgabe der Informationen ist nur möglich, wenn keine gesetzlich geschützten Interessen anderer Personen entgegenstehen.

Falls Sie nicht selbst Eigentümer*in des betreffenden Grundstücks sind, müssen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der -eigentümerin mit dem Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster einreichen.

Verfahrensablauf

Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster

  • Auskunft aus dem Altlastenkataster
    Sie können den Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster (Altlasten, Altlastenverdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen) online stellen.
  • Formlose Antragstellung auch möglich, Erforderliche Angaben: Postalische Anschrift, Gemarkung, Flur und Flurstück, Erforderliche Unterlagen
  • Anfragen über Landkreisgrenzen hinweg: Bei landkreisübergreifenden Anfragen zu Altlasten und Altlastverdachtsflächen kann der Antrag auch beim Landesamt für Umwelt gestellt werden.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist fallspezifisch.

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
  • für Nicht-Eigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (bei Nicht-Vorlage, muss die Behörde den Eigentümer anhören)
  • Flurkartenauszug oder Lagekarte

Online-Verfahren

  • Altlastenkataster - Auskünfte über öffentlichen Zugang zu ABuDIS

    Sie können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters allgemeine Informationen zu Altlasten abrufen. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Auskunft aus dem Altlastenkataster
    Sie können den Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster (Altlasten, Altlastenverdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen) online stellen.

Kosten

Die Gebühren sind vom Verwaltungsaufwand abhängig.

Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen und Vorkehrungen sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit sind gebührenfrei. 

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

keiner

Weiterführende Links

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Stadt Aschaffenburg, Stand: Juli 2025