Abfallrecht; Informationen zum Vollzug
Kurzbeschreibung
In Bayern sind die Regierungen, Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie das Landesamt für Umwelt für die Umsetzung des Abfallrechts zuständig. Die eigentliche Abfallentsorgung übernehmen die Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Die Grundlagen der Abfallwirtschaft in Deutschland sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt. Für Bereiche, die der Bund nicht direkt regelt, sowie zur Ergänzung und Umsetzung der bundesweiten Vorgaben haben die Länder eigene Abfallgesetze. In Bayern gilt hierfür das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG).
Zuständigkeiten in Bayern- Die Zuständigkeit für das Abfallrecht liegt bei den Regierungen, Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt.
- Die Abfallentsorgung wird in der Abfallzuständigkeitsverordnung geregelt und ist Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden.
Die Regierungen sind unter anderem zuständig für:
- Beratung der Landratsämter und kreisfreien Städte bei der Umsetzung des KrWG und der dazugehörigen Verordnungen (z. B. Altfahrzeugverordnung, Altholzverordnung).
- Aufsicht über die Landratsämter und kreisfreien Städte im Bereich des Abfallrechts.
- Entscheidung über Ausnahmen von der Pflicht, Sonderabfälle der GSB Sonderabfallentsorgung-Bayern GmbH zu überlassen (bayernweit durch die Regierung von Oberbayern geregelt).
- Zustimmung zur Abfallwirtschaftssatzung, wenn der Entsorgungsträger bestimmte Abfälle von der Entsorgung ausschließen möchte.
- Einzelfallprüfungen, falls der Entsorgungsträger bestimmte Abfälle nicht entsorgen will.
- Bearbeitung von Widersprüchen gegen Abfallgebührenbescheide.
Weitere Details sind in der Abfallzuständigkeitsverordnung zu finden (siehe „Weiterführende Links“).
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Abfallzuständigkeitsverordnung (AbfZustV)
- Liste der geltenden abfallwirtschaftlichen Regelungen in Bayern, Deutschland und EU
- Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
Weiterführende Links
- Abfallratgeber Bayern
Abfallinformationen (z. B. Entsorgungshinweise und Abfuhrtermine) der Städte, Landkreise und Zweckverbände - Rechtssammlung
- Organisation der Abfallwirtschaft in Bayern
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