Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten
Kurzbeschreibung
Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten gibt es unabhängige Gutachterausschüsse, die Grundstückswerte ermitteln. Auf Antrag erstellen sie Gutachten über den Wert von bebauten oder unbebauten Grundstücken.
Beschreibung
Bei jedem Landratsamt und jeder kreisfreien Stadt gibt es einen Gutachterausschuss, der für die Ermittlung von Grundstückswerten zuständig ist.
Wer gehört zum Gutachterausschuss?
- Mitglieder sind Behördenvertreter*innen sowie ehrenamtliche Gutachter*innen (zum Beispiel Architekt*innen).
- Der Ausschuss arbeitet selbstständig und unabhängig.
- Die Geschäftsstelle des Ausschusses ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).
Welche Gutachten erstellt der Ausschuss?
- Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag und gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken.
- Auch Privatpersonen können ein solches Gutachten beantragen.
Was ist der Verkehrswert (Marktwert)?
- Der Verkehrswert ist der Preis, der unter normalen Marktbedingungen für ein Grundstück oder eine Immobilie erzielt werden könnte.
- Dabei werden berücksichtigt:
- Rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten
- Beschaffenheit und Lage des Grundstücks
- Persönliche oder ungewöhnliche Verhältnisse spielen bei der Bewertung keine Rolle.
Voraussetzungen
Fristen
Fristen und Ausschlusstermine bestehen keine.
Erforderliche Unterlagen
Lagepläne, Genehmigungsakten, Grundbuchauszug etc. werden entweder von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses selbst besorgt oder vom Antragsteller angefordert.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Verkehrswertgutachten - Erstellung online beantragen
Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens stellen. Das Gutachten wird nach Fertigstellung postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. - Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Antrag Immobilienbewertung
Kosten
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich im Regelfall nach dem im Gutachten ermittelten Wert. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
Gebühren:
Bebaute und unbebaute Grundstücke (§ 15 Bayerische Gutachterausschussverordnung – BayGaV)
Die Gebühr ist im Regelfall wertabhängig und beträgt
Ermittelter Wert Regelgebühr:
bis 200 000 € 2 450 € (Mindestgebühr)
über 200 000 € bis 300 000 € 2 600 €
über 300 000 € bis 400 000 € 2 700 €
über 400 000 € bis 500 000 € 2 800 €
über 500 000 € bis 1 000 000 € 1 800 € zuzüglich 2 v.T. des Werts;
über 1 000 000 € bis 10 000 000 € 2 800 € zuzüglich 1 v.T. des Werts;
über 10 000 000 € 3 200 € zuzüglich 1 v.T. des Werts.
Die wertabhängige Gebühr kann bei erheblichem zusätzlichem Aufwand um bis zu 50 % erhöht werden, insbesondere für die Ermittlung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale. Die Gebühr kann um bis zu 50 % ermäßigt werden, wenn das Gutachten einen erheblich geringeren Aufwand als üblich verursacht, insbesondere bei unbebauten Grundstücken mit land-, forstwirtschaftlicher oder vergleichbarer Nutzung.
Gebührenangaben vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen!
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Die Gutachterausschüsse in Bayern
- Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS BAYERN)
Über das Bodenrichtwertinformationssystem werden Bodenrichtwerte von einer Vielzahl der Gutachterausschüsse online bereit gestellt. Sie können zwischen Dauerabonnement (entspricht dem Bezug der gesamten Bodenrichtwertkarte) und Einzelauskunft wählen. Weiterhin können, sofern vorhanden, auch Immobilienmarktberichte der Gutachterausschüsse erworben werden.
- Bodenrichtwerte Bayern
Die Anwendung "Bodenrichtwerte Bayern" stellt Informationen zu Bodenrichtwerten in Bayern über ein Internet-Portal zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der amtlichen Karten und Luftbilder werden die Zonen mit einheitlichen Bodenrichtwerten dargestellt. Durch Anklicken sind die vom Gutachterausschuss freigegebenen Informationen abrufbar. Bestellungen für kostenpflichtige amtliche Auskünfte werden direkt an die Gutachterausschüsse bzw. an das Verfahren „BORIS BAYERN“ weitergeleitet.
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Weitere Informationen
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