Bauvorhaben; Beantragung einer Teilbaugenehmigung
Kurzbeschreibung
Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Baugenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Bauabschnitte bereits vorab Genehmigungen erhalten.
Beschreibung
Mit Ihrem Bauvorhaben dürfen Sie erst beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung bekommen haben. Bei größeren Bauvorhaben kann das länger dauern.
Mit einer Teilbaugenehmigung können Sie jedoch bereits einzelne Bauabschnitte beginnen zu bauen. Das gilt aber nur für die genehmigten Abschnitte.
Über die Teile des Bauvorhabens, die bereits durch eine Teilbaugenehmigung genehmigt wurden, wird später im Baugenehmigungsverfahren nicht mehr entschieden."
Voraussetzungen
Teilbaugenehmigung – Voraussetzungen
- Zuerst muss ein Bauantrag gestellt werden. Erst danach kann eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.
- Die Teilbaugenehmigung wird nur erteilt, wenn:
- das Vorhaben genehmigungspflichtig ist,
- keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem betreffenden Teil des Vorhabens entgegenstehen,
- die untere Bauaufsichtsbehörde feststellt, dass das Gesamtbauvorhaben grundsätzlich zulässig ist.
- Die Erteilung der Teilbaugenehmigung liegt im Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Verfahrensablauf
Einreichung eines Antrags auf Teilbaugenehmigung – Wichtige Hinweise
Schriftliche EinreichungErstellung der Bauvorlagen
- Bauvorlagen müssen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser*innen erstellt werden:
- Architekt*innen oder Bauingenieur*innen
- Bei kleineren Bauvorhaben (zum Beispiel Ein- und Zweifamilienhäusern) auch Handwerksmeister*innen des Bau- und Zimmererfachs oder staatlich geprüfte Techniker*innen der Fachrichtung Bautechnik
- Diese Regelung gilt auch für den Antrag auf Teilbaugenehmigung.
Antragstellung
- Nach Einreichung des Bauantrags ist der Antrag auf Teilbaugenehmigung mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
- Zuständige Behörden:
- Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und bestimmte größere Gemeinden
- Wichtige Formalitäten:
- Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Eine mündliche Antragstellung ist nicht möglich.
- Der Antrag muss vom Bauherrn beziehungsweise der Bauherrin und vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser beziehungsweise der -verfasserin unterschrieben sein.
Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag und entscheidet darüber.
- Vor der Entscheidung müssen weitere Fachstellen beteiligt werden, falls deren Stellungnahmen für die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags erforderlich sind, zum Beispiel:
- Untere Immissionsschutzbehörde
- Untere Wasserrechtsbehörde
- Straßenverkehrsbehörde
- Dies gilt jedoch nur, wenn sich diese Stellen nicht bereits zum Gesamtbauantrag geäußert haben.
- Wenn das Bauvorhaben nur mit Zustimmung der Gemeinde erlaubt ist, muss die Erlaubnis bereits vor Erteilung der Teilbaugenehmigung vorliegen.
Eine digitale Einreichung ist derzeit nicht in ganz Bayern möglich. Falls verfügbar, wird ein Link zum Online-Verfahren angezeigt.
Ablauf der digitalen Antragstellung
- Der Antrag auf Teilbaugenehmigung kann über den Online-Assistenten bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.
- Bauvorlagen werden in elektronischer Form (PDF) hochgeladen.
- Unterschriften von Bauherr*in und Entwurfsverfasser*in werden durch eine Authentifizierung mit BayernID oder Mein Unternehmenskonto ersetzt.
- Falls die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt werden müssen, muss dieser sich authentifizieren und den Antrag für den oder die Bauherr*in einreichen.
Hinweise
Eine Teilbaugenehmigung kann besonders sinnvoll sein für das Ausheben der Baugrube, das Errichten der Fundamente oder das Erstellen des Kellergeschosses.
Mit der Teilbaugenehmigung wird festgestellt, dass das Gesamtvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. In Einzelfällen kann es jedoch vorkommen, dass die endgültige Baugenehmigung später nicht erteilt wird.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung (Formblatt siehe unter "Formulare")
- Kostenberechnung
Sie müssen zu Gebührenzwecken die voraussichtlichen Baukosten der Teilbaumaßnahmen angeben. - Baubeschreibung
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Teilbaugenehmigung online beantragen
Sie können eine Teilbaugenehmigung oder eine Teilabgrabungsgenehmigung online beantragen.
Kosten
Die Gebühren für eine Teilbaugenehmigung betragen je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens zwischen 1 vom Tausend und 4 vom Tausend der Baukosten. Die Gebühr wird mit der späteren Baugenehmigungsgebühr verrechnet.
Rechtsgrundlagen
- Art. 55 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Grundsatz der Genehmigungspflicht - Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Bauvorlageberechtigung - Art. 62 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Bautechnische Nachweise - Art. 64 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Bauantrag, Bauvorlagen - Art. 70 Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlV)
- Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung - DBauV)
Rechtsbehelf
Erhalten Sie die beantragte Teilbaugenehmigung nicht, können Sie eine verwaltungsgerichtliche Klage erheben. Diese ist auf Erteilung der beantragten Teilbaugenehmigung zu richten. Allerdings steht es im Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde, die Teilbaugenehmigung zu erteilen. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung steht Ihnen grundsätzlich auch dann nicht zu, wenn keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem Teil des Vorhabens entgegenstehen, für den die Teilbaugenehmigung beantragt wird.
Ein Widerspruch ist nicht möglich.
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