Wärmepumpen und Erdwärmesonden; Anzeige von Bohrungen zur Errichtung
Kurzbeschreibung
Bohrungen zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen und Grundwasserwärmepumpen müssen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.
Beschreibung
Um Bauherr*innen, Planer*innen, Fachhandwerker*innen und Bohrunternehmen über Erdwärmesonden zu informieren und den ordnungsgemäßen Bau einer solchen Anlage zu erläutern, haben die bayerischen Umwelt- und Wirtschaftsministerien gemeinsam mit dem Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. einen Leitfaden herausgegeben.
Der Leitfaden erklärt:
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worauf beim Bau und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage zu achten ist,
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gibt Empfehlungen zur wasserrechtlichen Beurteilung und
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nennt die erforderlichen Antragsunterlagen.
Er wurde an technische Entwicklungen und rechtliche Änderungen angepasst und liegt nun in der 4. Auflage vor.
Der Leitfaden kann im Internet heruntergeladen werden (siehe „Weiterführende Links“).
Bohrungen für Erdwärmesondenanlagen müssen aus Gründen des Boden- und Grundwasserschutzes bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gemeldet werden.
Wenn die Bohrungen bis ins Grundwasser reichen, wird die Anzeige häufig durch einen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis ersetzt.
In diesem Fall gilt der Antrag gleichzeitig als Anzeige.
Hinweise
Fristen
Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.
Ist seit der Anzeige ein Monat vergangen, ohne dass eine Einstellungs- oder Beseitigungsanordnung nach § 49 Abs. 3 WHG ergangen ist, können die Arbeiten begonnen und so lange durchgeführt werden, bis auf das Grundwasser eingewirkt wird.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Anzeige einer Bohrung
Sie können die Bohranzeige gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz und Art. 30 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz online stellen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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