Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften

Kurzbeschreibung

Wenn Ihr verfahrensfreies Bauvorhaben nicht den örtlichen Bauvorschriften oder sonstigen Vorschriften des Bauordnungsrechts entspricht, können Sie eine isolierte Abweichung dieser Vorschrift beantragen.

Beschreibung

Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften oder sonstigem Bauordnungsrecht: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Abweichung beantragen. Dies wird zusammen mit einem Bauantrag geprüft. Falls Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist - also keine Baugenehmigung benötigt wird - kann die Abweichung auch einzeln beantragt und entschieden werden.

Auch wenn eine Abweichung genehmigt wird, müssen alle anderen rechtlichen Vorgaben weiterhin eingehalten werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde: In der Regel wird die Abweichung bewilligt wenn die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, aber in besonderen Fällen kann sie auch abgelehnt werden.

Voraussetzungen

Eine isolierte Abweichung kann beantragt werden, wenn:

  • Das Bauvorhaben verfahrensfrei ist und
  • Die Abweichung mit öffentlichen Belangen vereinbar ist, wobei
    • der Zweck der jeweiligen Bauvorschrift berücksichtigt wird,
    • sowohl öffentliche Interessen als auch geschützte nachbarliche Interessen beachtet werden.

Verfahrensablauf

Antragstellung bei der Gemeinde:
Der Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften muss schriftlich bei der Stadt Aschaffenburg eingereicht werden.

  • Papierform:
  • Digital:
    • Der Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann über den Online-Assistenten digital eingereicht werden – siehe Online-Verfahren
    • Die Unterlagen werden als PDF-Dateien hochgeladen.
    • Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels BayernID oder Mein Unternehmenskonto ersetzt.
  • Prüfung und Bescheid
    • Die Stadt Aschaffenburg prüft den Antrag und entscheidet darüber.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der Gemeinde ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular mit Begründung
  • Aktueller, Amtlicher Lageplan (erhältlich beim Vermessungsamt) M 1:100
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, ggfs. weitere)
  • Nachbarbeteiligung
  • ggf. weitere Unterlagen, sofern für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich.

Online-Verfahren

Kosten

Die Gebühren belaufen sich auf 5 % des Nutzens, der Ihnen durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Abweichung können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.

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Redaktionell verantwortlich

Stadt Aschaffenburg, Stand: November 2025