Apotheke; Beantragung der Betriebserlaubnis
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Wer eine Apotheke als Eigentümer*in, Pächter*in oder Verwalter*in führen möchte, braucht eine Betriebserlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen. Diese wird bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) beantragt.
Die Apotheke darf erst eröffnet werden, wenn die zuständige Behörde sie überprüft und bestätigt hat, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht. In bestimmten Fällen kann die Erlaubnis auch zurückgenommen oder widerrufen werden.
Hinweise
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis Apotheke
mit Angaben, ab wann Sie welche Apotheke in welcher Eigenschaft (Eigentümer, Pächter, etc.) betreiben wollen - Urkunden
Approbationsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie), ggf. Promotionsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) - Ärztliches Zeugnis
Hierin muss ausdrücklich vermerkt sein, dass Sie körperlich und geistig zur Führung einer Apotheke geeignet, sowie frei von Suchterkrankungen sind - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Amtliches Führungszeugnis
- Personalausweis oder Reisepass
- Bestätigung der Apothekerkammer über die bei ihr gemeldeten Tätigkeiten und Stellungnahme zur Zuverlässigkeit
- Eidesstattliche Versicherung
Damit versichern Sie, dass Sie keine Vereinbarung getroffen haben, die gegen § 8 Satz 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 ApoG verstoßen und dass Sie den Kauf- oder Pachtvertrag über die Apotheke sowie auf behördliches Verlangen auch andere Verträge, die mit der Einrichtung und dem Betrieb der Apotheke in Zusammenhang stehen, vorgelegt haben. Die eidesstattliche Versicherung ist am besten der Kreisverwaltungsbehörde gegenüber persönlich abzugeben - Erklärung über das Betreiben anderer Apotheken
Es ist schriftlich mitzuteilen, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben - Lebenslauf
mit Angaben über Ausbildung und bisherige berufliche Tätigkeit, insbesondere Nachweis der pharmazeutischen Tätigkeit der letzten zwei Jahre vor Antragstellung - Pläne
- Amtlicher Lageplan des Grundstücks mit genauer Ortsangabe(nur notwendig bei Neuerrichtung einer Apotheke)
- Bauzeichnung der vorgesehenen Betriebsräume
- Der Verwendungszweck, sowie die jeweilige Größe (qm) der Räume ist anzugeben. Allerdings wird dies in der Regel nur bei neuerrichteten Apotheken benötigt
- Raumnachweis (Original oder beglaubigte Kopie)
- Nachweis über die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Apotheke (Original oder beglaubigte Kopie)
- als Eigentümer der Apotheke: Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Testament
- als Pächter der Apotheke: Pachtvertrag
- Erklärung des Verpächters: Der Verpächter hat der Kreisverwaltungsbehörde schriftlich eine Erklärung über den Grund zur Verpachtung abzugeben (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ApoG)
- als Verwalter der Apotheke: Verwaltungsvertrag
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Betriebserlaubnis, Onlineantrag
- Tierische Nebenprodukte; Beantragung der Betriebszulassung
- Spielhalle; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb
- Prostitutionsgewerbe; Beantragung der Erlaubnis für den Betrieb
- Apothekenpflichtige Arzneimittel; Beantragung einer Erlaubnis für den Versand