Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung

Kurzbeschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz leistet finanzielle Hilfen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.

Beschreibung

Zuwendungen für naturverträgliche Erholung und Landschaftspflege

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz leistet finanzielle Hilfen für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung – sowohl innerhalb als auch außerhalb von Naturparken.

Förderfähige Maßnahmen gemäß den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)

Diese Maßnahmen dienen dazu:

  • Natur und Landschaft als Lebensgrundlage, Umwelt und Erholungsraum des Menschen zu erhalten und zu entwickeln
  • Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu sichern oder wiederherzustellen
  • den mit der Inschutznahme von Flächen verfolgten Schutzzweck zu erreichen
  • der Bevölkerung die Natur auf naturverträgliche Weise zugänglich zu machen und ihren ökologischen Wert zu vermitteln
  • Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege aus Plänen nach Artikel 4 BayNatSchG umzusetzen
  • einen landesweiten Biotopverbund zu entwickeln, erhalten und pflegen
  • einen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 zu leisten

Erholungsmaßnahmen

Erholungsmaßnahmen zielen auf den Erhalt und die Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen ab – basierend auf den jeweiligen Pflege- und Entwicklungsplänen

Voraussetzungen

Zuwendungen können beantragen:

  • Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse
  • Landschaftspflegeverbände, Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen
  • Eigentümer*innen oder Besitzer*innen der betroffenen Grundstücke
  • Träger der Naturparke

Verfahrensablauf

  • Anträge müssen über die Kreisverwaltungsbehörde (Untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
  • Die Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (Höhere Naturschutzbehörde).

Erforderliche Unterlagen

Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).

Formulare

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

Verwandte Themen