Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen

Kurzbeschreibung

Die Kreisverwaltungsbehörden (zum Beispiel Landratsämter oder Stadtverwaltungen) sind verpflichtet, regelmäßig Katastrophenschutzübungen zu organisieren.

Dabei sollen alle Personen und Organisationen mitmachen, die im Ernstfall bei einer Katastrophe helfen müssen – wie Feuerwehren, Rettungsdienste, Hilfsorganisationen und andere Einsatzkräfte.

So wird sichergestellt, dass im Notfall alle gut vorbereitet und aufeinander abgestimmt handeln können.

Beschreibung

Bei Katastrophenschutzübungen wird geübt, wie im Ernstfall geführt, geholfen und zusammengearbeitet wird.

Dabei geht es vor allem darum, die Abläufe in der Führung, die Einsatzbereitschaft und das Zusammenspiel aller beteiligten Kräfte – wie Feuerwehr, Rettungsdienst, Hilfsorganisationen und weitere Helfer*innen – zu testen und zu verbessern.

Weitere Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde – also zum Beispiel im Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlagen

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