Bewohnerparkausweis; Beantragung

Kurzbeschreibung

Wer in einem Stadtviertel mit Bewohnerparkplätzen lebt (erkennbar an speziellen Verkehrszeichen), kann auf Antrag einen Bewohnerparkausweis erhalten.

Voraussetzungen

  • Tatsächlicher Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) im bewirtschafteten Bereich, also dem Bereich in dem die Parkregelung gilt
  • Halter*in eines Kfz oder Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Haltererklärung)

Kosten

  • 20 € für ein halbes Jahr Geltungsdauer
  • 30 € für ein Jahr Geltungsdauer
  • 55 € für zwei Jahre Geltungsdauer
Muss der Bewohnerparkausweis während der Geltungsdauer geändert werden, weil z.B. das Fahrzeug gewechselt wurde oder bei Verlust des Bewohnerparkausweises fällt für die Änderung bzw. Ersatzausstellung eine Gebühr von 10 € an.

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