Bewohnerparkausweis; Beantragung
Kurzbeschreibung
Wer in einem Stadtviertel mit bewirtschaftetem Parkraum lebt (erkennbar an speziellen Verkehrszeichen), kann auf Antrag einen Bewohnerparkausweis erhalten.
Beschreibung
Diese Maßnahme soll das Wohnen in Städten attraktiver machen und so den Druck auf ländliche Gebiete verringern – besonders dort, wo es wenige oder keine privaten Stellplätze in fußläufiger Entfernung gibt.
In besonders stark belasteten Stadtbereichen, wie oft in Innenstädten, können Bewohnerparkbereiche eingerichtet werden. Dort erhalten Menschen, die in diesem Gebiet wohnen, Sonderparkberechtigungen für das Dauerparken. Das wird durch Zusatzzeichen wie „Bewohner mit Parkausweis … frei“ gekennzeichnet. Allerdings bleibt ein Teil der Parkflächen für Besucher und Pendler zugänglich.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Bewohnerinnen und Bewohner in Parkraumbewirtschaftungszonen keinen Parkschein, keine Parkuhr oder Parkscheibe benötigen.
Wer in einer solchen Zone lebt und dort dauerhaft parken möchte, braucht einen Bewohnerparkausweis. Dieser muss im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegt werden, um die Berechtigung gegenüber der Polizei oder der kommunalen Verkehrsüberwachung nachzuweisen.
Voraussetzungen
- Tatsächlicher Wohnsitz (oft Hauptwohnsitz) mit Anmeldung im bewirtschafteten Bereich, also dem Bereich in dem die Regelung gilt
- Halter*in eines Kfz oder Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Haltererklärung)
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Online-Terminservice Bürgerservicebüro
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Kosten
Rechtsgrundlagen
- § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Halten und Parken - § 13 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Rechtsbehelf
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