Waffen; Allgemeine Informationen
Kurzbeschreibung
Beschreibung
- frei sein,
- an ein Mindestalter gebunden sein,
- erlaubnispflichtig sein oder
- generell verboten sein.
Der Erwerb und Besitz von Munition ist ähnlich geregelt. Bei Unsicherheiten gibt die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) Auskunft.
Altersgrenzen für den Umgang mit Waffen und Munition
- Grundsätzlich ist der Umgang mit Waffen oder Munition erst ab 18 Jahren erlaubt.
- Ausnahmen gibt es zum Beispiel für das Schießen auf genehmigten Schießstätten unter Aufsicht.
- Für den Erwerb und Besitz großkalibriger Schusswaffen beträgt das Mindestalter für Sportschütz*innen in der Regel 21 Jahre.
- Personen zwischen 18 und 25 Jahren, die eine großkalibrige Schusswaffe erwerben möchten, müssen zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) über ihre persönliche Eignung vorlegen. Jäger*innen sind hiervon befreit.
Erlaubnisse für den Umgang mit Waffen und Munition
Wer mit Waffen oder Munition umgehen will, benötigt in den meisten Fällen eine waffenrechtliche Erlaubnis, die von der Kreisverwaltungsbehörde ausgestellt wird. Diese kann zum Beispiel in Form folgender Dokumente erfolgen:
- Waffenbesitzkarte (WBK) für den Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen,
- Waffenschein zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit,
- Schießerlaubnis für das Schießen mit bestimmten Waffen,
- Herstellungs- und Handelserlaubnis für Waffenhändler*innen und Waffenhersteller*innen.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis
Um eine waffenrechtliche Erlaubnis zu erhalten, müssen Antragstellende in der Regel folgende Kriterien erfüllen:
- Zuverlässigkeit: Kein Verstoß gegen geltende Gesetze, insbesondere keine Vorstrafen.
- Persönliche Eignung: Körperliche und geistige Befähigung für den Umgang mit Waffen.
- Sachkunde: Nachweis durch anerkannte Schulungen oder eine Jagdausbildung.
- Bedürfnisnachweis: Sportschütz*innen, Jäger*innen, Waffensammler*innen oder gefährdete Personen müssen ein berechtigtes Interesse darlegen.
- Haftpflichtversicherung (bei bestimmten Erlaubnissen erforderlich).
Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
Alle, die Schusswaffen oder Munition besitzen, müssen sicherstellen, dass diese vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Dies dient dazu, den Diebstahl oder Missbrauch, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, zu verhindern.Weitere detaillierte Informationen finden sich unter „Verwandte Themen“.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
- Waffenprüfung; Durchführung
- Kleiner Waffenschein; Beantragung
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person; Beantragung
- Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung
- Waffenherstellung; Beantragung einer Erlaubnis
- Schießstätte; Beantragung einer Betriebserlaubnis
- Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland
- Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis
- Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe
- Waffenschein; Beantragung
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen, Onlineantrag
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden; Anzeige des Verlustes, Onlineantrag
- Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe, Onlineantrag
- Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition, Onlineantrag
- Waffen; Anzeige einer unbrauchbar gemachten oder zerstörten Waffe, Onlineantrag