Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug

Kurzbeschreibung

Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden.

Eine Eheschließung im Ausland wird in Deutschland anerkannt, wenn sie vor einer zuständigen Stelle des jeweiligen Landes geschlossen wurde.

Beschreibung

Standesamtliche Trauung

Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fragt die beiden Eheschließenden nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen möchten. Wenn beide mit „Ja“ antworten, gilt die Ehe als rechtlich wirksam, weil das Gesetz es so bestimmt.

  • Bis zu zwei Trauzeug*innen können anwesend sein.
  • Die Anzahl weiterer Gäste kann das Paar selbst bestimmen.
  • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
  • Auf Wunsch kann ein Stammbuch der Familie ausgehändigt werden. Dies ist eine private Urkundensammlung.
Eheschließung im Ausland

Eine im Ausland geschlossene Ehe wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn sie nach den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes geschlossen wurde.

Wichtige Hinweise:

  • Vor der Eheschließung sollten deutsche Staatsangehörige ein Ehefähigkeitszeugnis beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen, da dies in vielen Ländern erforderlich ist.
  • Ausländische Eheurkunden müssen in Deutschland oft beglaubigt oder legalisiert werden, zum Beispiel durch die zuständigen ausländischen Behörden oder das deutsche Konsulat.
  • Da die Anforderungen von Land zu Land unterschiedlich sind, ist es ratsam, sich vor einer geplanten Eheschließung im Ausland beim deutschen Standesamt am Wohnort beraten zu lassen.

Weitere Informationen:

  • Merkblätter für Eheschließungen im Ausland sind beim Bundesverwaltungsamt in Köln erhältlich (siehe „Weiterführende Links“).
  • Auch die deutschen Konsulate und Botschaften im Ausland geben Auskunft.
  • Eine im Ausland geschlossene Ehe kann beim Standesamt des Wohnorts in Deutschland nachträglich beurkundet werden. Das zuständige Standesamt berät dazu gerne.

Voraussetzungen

Bei einer Eheschließung im Inland: vorherige Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.

Online-Verfahren

Kosten

Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Ihr zuständiges Standesamt informiert sie gerne über die für die Eheschließung anfallenden Gebühren und Auslagen (siehe auch unter "Verwandte Themen" - "Eheschließung; Anmeldung").

Für Eheschließungen vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt wird in jedem Fall eine Gebühr von 40,00 EUR erhoben.

Für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe fallen in der Regel Gebühren in Höhe von 55,00 EUR an.

Für eine Eheurkunde wird eine Gebühr von 12,00 EUR erhoben.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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