Lebensmittelrecht; Informationen über Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren
Kurzbeschreibung
Die Lebensmittelüberwachungsbehörden können die Einhaltung der Vorschriften durch Gebote, Verbote oder durch Bußgelder und Strafen sicherstellen.
Beschreibung
Das Lebensmittelrecht schützt Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Lebensmittel. Dazu gibt es verschiedene Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass Lebensmittel sicher sind und korrekt gekennzeichnet werden. Auch kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände unterliegen der Kontrolle des Lebensmittelrechts. Tabakerzeugnisse gehören nicht mehr dazu – sie haben eigene gesetzliche Regelungen. Ein weiteres Ziel des Lebensmittelrechts ist es, Täuschung und Irreführung zu verhindern.
Strafen und Bußgelder bei VerstößenWer gegen das Lebensmittelrecht verstößt, kann mit Bußgeldern oder Strafen belegt werden. Das hängt davon ab, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt:
- Ordnungswidrigkeiten sind weniger schwere Verstöße, zum beispiel wenn jemand fahrlässig mit gesundheitlichen Versprechen für ein Lebensmittel wirbt. Hier kann eine Verwarnung oder ein Bußgeld ausgesprochen werden.
- Straftaten liegen vor, wenn Lebensmittel oder Kosmetika so hergestellt oder behandelt werden, dass sie die Gesundheit schädigen. In solchen Fällen können Gerichte Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren verhängen – in schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren.
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sind für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen zuständig. Sie können Verwarnungen aussprechen oder Bußgelder verhängen. In schweren Fällen entscheiden die Gerichte über weitere Strafen, zum Beispiel bei Betrug oder Körperverletzung durch unsichere Lebensmittel.
Verfahrensablauf
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Ordnungswidrigkeiten:
- Wird eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, erfolgt eine Anzeige bei der Bußgeldstelle der Stadt Aschaffenburg.
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Straftaten:
- Bei einem Straftatbestand wird eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg erstattet.
Hinweise
Laut § 40 Absatz 1a LFGB muss ein festgestellter Verstoß auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht werden, wenn die Bußgeldhöhe 350,00 Euro oder mehr beträgt.
Bearbeitungsdauer
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
individuell, fallbezogenRechtsgrundlagen
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
- Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG)
- Verordnung zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft (Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung)
Rechtsbehelf
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