Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz

Kurzbeschreibung

Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken.

Beschreibung

Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) basiert auf dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG).
Sie enthält Regeln zum Verhalten und zur Sicherheit, um Brände zu verhindern.

Ziele der Verordnung sind:

  • brandgefährliche Handlungen und Zustände zu benennen
  • ihre Unterlassung durch Bußgelder zu erzwingen
  • Prüfregeln für die Feuerbeschau bereitzustellen
    (nach der Verordnung über die Feuerbeschau – FBV)
Was regelt die VVB konkret?

Die Verordnung enthält Vorschriften zum Beispiel zu:

  • Löschen von Bränden
  • Betrieb von Feuerstätten (zum Beispiel Öfen, Kamine)
  • Feuer im Freien
  • Umgang mit Brennstoffrückständen
  • Zündhölzern, offenen Flammen, Lampen und Kleingeräten
  • Rauchen und Rauchverbot
  • Nutzung elektrischer Geräte
  • Verwendung von Verbrennungsmotoren
  • Feuergefährliche Arbeitsgeräte
  • Lagerung von festen Brennstoffen
    – in Gebäuden und im Freien
  • Lagerung leicht entzündbarer Ernteprodukte (zum Beispiel Heu, Stroh)
  • Einlagerung selbstentzündlicher Stoffe
  • Umgang mit Ballonen (zum Beispiel Himmelslaternen)
  • Ausschmückung von Räumen
  • Straßenfeste, Märkte und Veranstaltungen
  • nicht ausgebaute Dachräume, Luken, Kamine
  • Rettungswege

Diese Vorschriften sollen helfen, Brandgefahren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Sie gelten für Privatpersonen, Gewerbe und Veranstalter gleichermaßen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwandte Themen