Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) basiert auf dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG).
Sie enthält Regeln zum Verhalten und zur Sicherheit, um Brände zu verhindern.
Ziele der Verordnung sind:
- brandgefährliche Handlungen und Zustände zu benennen
- ihre Unterlassung durch Bußgelder zu erzwingen
- Prüfregeln für die Feuerbeschau bereitzustellen
(nach der Verordnung über die Feuerbeschau – FBV)
Die Verordnung enthält Vorschriften zum Beispiel zu:
- Löschen von Bränden
- Betrieb von Feuerstätten (zum Beispiel Öfen, Kamine)
- Feuer im Freien
- Umgang mit Brennstoffrückständen
- Zündhölzern, offenen Flammen, Lampen und Kleingeräten
- Rauchen und Rauchverbot
- Nutzung elektrischer Geräte
- Verwendung von Verbrennungsmotoren
- Feuergefährliche Arbeitsgeräte
- Lagerung von festen Brennstoffen
– in Gebäuden und im Freien - Lagerung leicht entzündbarer Ernteprodukte (zum Beispiel Heu, Stroh)
- Einlagerung selbstentzündlicher Stoffe
- Umgang mit Ballonen (zum Beispiel Himmelslaternen)
- Ausschmückung von Räumen
- Straßenfeste, Märkte und Veranstaltungen
- nicht ausgebaute Dachräume, Luken, Kamine
- Rettungswege
Diese Vorschriften sollen helfen, Brandgefahren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Sie gelten für Privatpersonen, Gewerbe und Veranstalter gleichermaßen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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