Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Kurzbeschreibung

Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).

Beschreibung

Eigentümer*innen eines selbst genutzten Hauses oder einer selbst genutzten Wohnung können ein zinsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro erhalten.
Das Darlehen wird gewährt, wenn das Wohneigentum baulich angepasst wird, um es behindertengerecht zu gestalten. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise:
- der Einbau eines behindertengerechten Badezimmers
- die Installation eines Treppenlifts
- die Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer*innen

Voraussetzungen

  • Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen gemäß Artikel 11 Absatz 1 BayWoFG nicht überschreitet
  • Die Förderung dient der Anpassung von Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung.
  • Nachweis der Behinderung:
    • Bei Schwerbehinderung: Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oder eines Bescheids.
    • Ohne Schwerbehinderung: Vorlage eines ärztlichen Attests genügt. 
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Verfahrensablauf

Das Verfahren erfolgt in zwei Stufen:

Antragstellung und Bewilligung

  • Der Antrag muss bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) mit den erforderlichen Formularen und Unterlagen eingereicht werden.
  • Die Kreisverwaltungsbehörde entscheidet über die Bewilligung.

Darlehenszusage und Bewilligungsbescheid

  • Die Darlehenszusage und die Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgen durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.


Die Auszahlung muss bei der Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden. Für Beratung und Bewilligung sind die Landratsämter und kreisfreien Städte verantwortlich.

Sobald eine Genehmigung vorliegt, kann mit den Baumaßnahmen begonnen werden.

Fristen

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n
  • Nachweis über das Eigentum am Grundstück
  • Finanzierungsnachweise - Planskizze
  • Nachweis der Behinderung z.B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest

Formulare

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

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