Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
Kurzbeschreibung
Eine Geburt im Ausland kann nachträglich in das deutsche Geburtenregister eingetragen werden.
Beschreibung
Eine Person, die im Ausland geboren wurde, kann in Deutschland nachträglich registriert werden. Dazu ist ein Antrag nötig
Voraussetzung ist, dass die Person zum Zeitpunk der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Einen Antrag stellen können die Eltern, die betroffene Person selbst, ihr*e Ehepartner*in oder Lebenspartner*in sowie ihre Kinder.
Zuständig ist das Standesamt im Gebiet, in dem die im Ausland geborene Person wohnt, zuletzt gewohnt hat oder sich gewöhnlich aufhält. Falls dort niemand zuständig sein sollte, entscheidet das Standesamt am Wohnort (beziehungsweise am letzten Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort) der Person, die den Antrag stellt. Ist auch dort niemand zuständig, registriert das Standesamt I in Berlin die Geburt.
Voraussetzungen
Wer kann eine Nachbeurkundung der Geburt beantragen?
Eine Nachbeurkundung ist möglich für:
- Deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer*innen und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
- Die im Ausland geborene Person selbst
- Eltern der im Ausland geborenen Person
- Kinder der im Ausland geborenen Person
- Ehe- oder Lebenspartner*in der im Ausland geborenen Person
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Beurkundung im Geburtenregister: 70,00 EUR
Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Geburten und Sterbefälle im Ausland
Verwandte Themen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister
- Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
- Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung), Onlineantrag
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung), Onlineantrag