eID-Karte; Beantragung

Kurzbeschreibung

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

  • Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates
  • Staatsangehörige eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Wo kann die eID-Karte beantragt werden?

  • Bei der zuständigen Gemeinde am Wohnsitz in Deutschland.

Beschreibung

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

  • Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht deutsche Staatsangehörige gemäß Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind
  • Mindestalter: 16 Jahre

Was ist die eID-Karte?

  • Sie ist kein klassisches Ausweisdokument und dient nicht als Reisedokument.
  • Sie ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis für eGovernment-Dienstleistungen mit höchstem Vertrauensniveau. eGovernment-Dienstleistungen sind Dienstleistungen im Verwaltungsbereich, die mithilfe digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt oder komplett durchgeführt werden können.
  • Die eID-Karte kann für das Vor-Ort-Auslesen von Formulardaten genutzt werden, um Datenübertragungen ohne Medienbruch zu ermöglichen. Das bedeutet, auf dem Chip gespeicherte Daten können direkt und elektronisch ausgelesen werden, wenn die Karte vorgelegt wird.

Welche Daten sind auf der eID-Karte gespeichert?

  • Anders als Personalausweise oder Reisepässe enthält die eID-Karte kein Lichtbild, keine Unterschrift, keine Angabe zur Größe oder Augenfarbe.
  • Bestimmte Daten, wie Anschrift und Staatsangehörigkeit, sind nur elektronisch auf dem Chip gespeichert.

Gültigkeit und Ausstellung:

  • Die eID-Karte hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
  • Die zuständige Behörde ist die Gemeinde am Wohnsitz.
  • Bei mehreren Wohnsitzen wird die Hauptwohnung berücksichtigt.
  • Falls keine Meldepflicht besteht, ist die Gemeinde am Aufenthaltsort zuständig.

Voraussetzungen

  • Unionsbürger oder Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  • Mindestalter: 16 Jahre

Verfahrensablauf

  • Der/Die eID-Karten-Bewerber/in muss einen förmlichen Antrag bei der jeweils zuständigen Gemeinde stellen.
  • Zur Prüfung der Identität muss der/die eID-Karten-Bewerber/in grundsätzlich persönlich bei der eID-Karte-Behörde erscheinen.

Bearbeitungsdauer

Aus produktionstechnischen Gründen kann die Produktionszeit zwischen vier und mehreren Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich zur aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen eID-Karte-Behörde.

Erforderliche Unterlagen

  • anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
  • wenn die Person in Deutschland nicht meldepflichtig ist: Nachweis über den Wohnsitz bzw. die Anschrift

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Statusabfrage Ausweis
    Wenn Sie einen Reisepass, einen Personalausweis oder eID-Karte beantragt haben, können Sie hier den Bearbeitungsstand abfragen.

Kosten

  • Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte: 37,00 EUR
  • Direktversand einer eID-Karte: 15,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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