Namensänderung; Beantragung
Kurzbeschreibung
Man kann seinen Vornamen und Familienname auf Antrag ändern. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen, der als solcher anerkannt wird.
Beschreibung
Ein Vor- oder Familienname kann auf Antrag geändert werden, wenn die betroffene Person durch den Namen im täglichen Leben erhebliche persönliche Schwierigkeiten hat und keine öffentlichen Interessen gegen die Änderung sprechen.
Die Voraussetzungen dafür sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Es wird empfohlen, sich vor der Antragstellung von der zuständigen Behörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) beraten zu lassen. Das gilt auch für die benötigten Unterlagen.
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder
- Asylberechtigung, Status als ausländischer Geflüchtete*r, Staatenlosigkeit, Heimatlosigkeit oder Kontingentflüchtling
- Wichtiger Grund für die Namensänderung, der ausführlich begründet werden muss.
Verfahrensablauf
Bevor Sie eine Namensänderung beantragen, kann eine Voranfrage zu der gewünschten Namensänderung gestellt werden.
Vorteile:
- Information über die notwendigen Unterlagen
- Einschätzung der Erfolgsaussichten
- Information über voraussichtlich anfallende Gebühren
Hinweise
Wenn der Familienname mehrerer Angehöriger einer Familie geändert werden soll, muss für jede Person ein eigener Antrag gestellt werden.
Für minderjährige Kinder stellen die gesetzlichen Vertreter*innen den Antrag. Hat das Kind das 16. Lebensjahr vollendet, wird zusätzlich das Vormundschaftsgericht zum Antrag angehört.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Voranfrage zur Beantragung einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung
Sie können eine Voranfrage zur Änderung Ihres Vor- und Familiennamens online übermitteln.
Kosten
Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen.
Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen.
Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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