Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer

Kurzbeschreibung

Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Bus gelten nur befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Beschreibung

Fahrerlaubnisse für Lkw und Busse werden nur noch befristet erteilt (seit 01.01.1999).

  • Die Fahrerlaubnisbehörde oder die Gemeinde muss die Verlängerung der Fahrerlaubnis genehmigen.
  • Eine neue Prüfung ist nicht erforderlich, jedoch wird die körperliche Eignung geprüft.
  • Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen:

Die Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden jeweils für maximal fünf Jahre erteilt oder verlängert.

Übergangsregelungen für alte Fahrerlaubnisse

Fahrerlaubnisse, die bis zum 31.12.1998 erteilt wurden:

  • Wenn eine alte Fahrerlaubnis nicht umgestellt wird, gelten ab dem 50. Lebensjahr folgende Einschränkungen:
    • Personen mit der alten Klasse 3 dürfen keine Fahrzeugkombinationen der Klasse CE fahren.
    • Personen mit der alten Klasse 2 dürfen keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der Klassen C oder CE fahren (Ausnahme: Einschlussklassen).

Bei Umstellung gelten folgende Befristungen:

    • Alte Klasse 3:
      • C1 und C1E bleiben unbefristet.
      • CE wird bis zum 50. Lebensjahr befristet, beschränkt auf bisher in Klasse 3 fallende Fahrzeugkombinationen.
    • Alte Klasse 2:
      • C und CE werden bis zum 50. Lebensjahr befristet.
Fahrerlaubnisse, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 27.12.2016 erteilt wurden:
  • Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisse C1 und C1E endet mit dem 50. Lebensjahr der fahrberechtigten Person.

Weitere Informationen und Anträge gibt es bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder Gemeinde.

Fristen

Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf beantragt werden. Bitte beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig. Nach Fristablauf dürfen Sie keine Fahrzeuge der betreffenden Klassen mehr führen. Nach Ablauf der Frist ist eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis notwendig, ggf. erst nach Ablegen einer Fahrerlaubnisprüfung.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweis des Sehvermögens durch eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

    (durch Augenarzt, Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Arzt des Gesundheitsamtes oder anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung)

    oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre) (s. § 12 Absatz 6 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2 FeV)

  • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1 FeV)
  • Bei Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D und DE ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich:
    Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung

Kosten

- Geltungsdauer verlängern: ca. 45 Euro
- Kosten für Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Kosten für ärztliche Zeugnisse bzw. Gutachten

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

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