Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung
Kurzbeschreibung
Besonders gekennzeichnete Parkplätze für schwerbehinderte Menschen dürfen nur von bestimmten berechtigten Personen genutzt werden.
- Der erforderliche Parkausweis kann beantragt werden, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Der Antrag wird bei der Gemeinde am Wohnort gestellt.
Beschreibung
In vielen Innenstädten gibt es besonders gekennzeichnete Parkplätze für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder für blinde Personen.
Kennzeichnung der Parkplätze- Diese Parkplätze sind mit einem blauen P-Schild und einem Zusatzschild mit Rollstuhlfahrersymbol oder einem Hinweis zur Pflicht des Parkausweises versehen.
- Zur Nutzung ist ein hellblauer (europäischer) oder blauer Parkausweis ("nur BY") erforderlich.
- Der Parkausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug liegen (zum Beispiel auf dem Armaturenbrett).
- Ein Schwerbehindertenausweis oder ein oranger Parkausweis reichen nicht aus, um auf diesen Parkplätzen zu parken.
Hinweis: Parkausweise mit der Bezeichnung „nur BY“ werden nicht mehr ausgegeben, bleiben aber bis zum Ablaufdatum gültig.
Wo kann der Parkausweis beantragt werden?- Die Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis können bei der Gemeinde am Wohnort beantragt werden.
- Die Nutzung dieser Parkplätze ist kein Privileg, sondern ein notwendiger Ausgleich für Menschen mit schweren Behinderungen.
- Wenn diese Parkplätze belegt oder unzulässig genutzt werden, kann das für betroffene Personen bedeuten, dass sie ihre Fahrt abbrechen müssen, da sie nicht einfach aussteigen und auf freie Parkmöglichkeiten warten können.
- Deshalb kontrolliert die Polizei diese Parkplätze besonders streng und lässt unberechtigt parkende Fahrzeuge abschleppen.
- Falls die Voraussetzungen für den blauen Parkausweis nicht erfüllt sind, kann unter bestimmten Bedingungen ein oranger Parkausweis mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nr. 11 StVO ausgestellt werden.
- Mit diesem darf man nicht auf den besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätzen (mit Rollstuhlsymbol) parken, erhält aber Parkerleichterungen, zum Beispiel:
- Kostenloses Parken an einer Parkuhr
- Erlaubnis zum Parken in eingeschränkten Halteverbotszonen
Wichtig: Nur der blaue Parkausweis berechtigt zur Nutzung der besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätze.
Voraussetzungen
- Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (blind) werden im Schwerbehindertenausweis nur eingetragen, wenn eine entsprechende versorgungsärztliche Feststellung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) vorliegt.
- Hausärztliche Bescheinigungen sind für die Feststellung nicht ausreichend.
- Die Gemeinden als ausstellende Behörden sind an die medizinisch-fachliche Bewertung des ZBFS gebunden.
- Sie können nicht eigenständig über den Grad der Behinderung oder das Vorliegen der Merkzeichen entscheiden oder von der Beurteilung des ZBFS abweichen.
Hinweise
Die Geltungsdauer von Behindertenparkausweisen und der dazugehörigen Ausnahmegenehmigung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt – auch wenn der Schwerbehindertenausweis für eine längere Zeit oder unbefristet ausgestellt wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis mit Eintrag der Merkzeichen „aG“ oder „Bl“
- Ersatzweise Einstufungsbescheid der Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales
- Foto des Antragstellers
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Parkausweis für Schwerbehinderte - Online-Antrag
Sie können einen Antrag auf Erteilung eines EU-einheitlichen Parkausweises für Behinderte (blauer Parkausweis) online stellen.
Rechtsgrundlagen
- § 12 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Halten und Parken - § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis - § 49 Abs. 1 Nr. 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Ordnungswidrigkeiten - § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Verkehrsordnungswidrigkeit - Art. 25 Nr. 1 Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG)
Sicherstellung
Weiterführende Links
Informationen zum EU-einheitlichen blauen oder zum bundeseinheitlichen orangefarbenen Parkausweis
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Weitere Informationen
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Häufig genutzte Dienste im Überblick
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