Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung

Kurzbeschreibung

Wenn eine andere Person Halter*in eines Fahrzeugs wird – zum Beispiel durch Verkauf – oder wenn sich der Wohnort oder Betriebssitz ändert, muss das Fahrzeug möglicherweise:
  • auf den/die neue Halter*in umgeschrieben werden,
  • nach einer Außerbetriebsetzung wieder auf den vorherigen Halter oder die vorherige Halterin zugelassen werden, oder
  • die Halterdaten müssen richtiggestellt werden.

Beschreibung

Wenn sich die Halterdaten eines Fahrzeugs ändern – zum Beispiel durch Umzug oder Verkauf – müssen die Halter- und Fahrzeugdaten bei der Zulassungsbehörde aktualisiert werden.

Kennzeichenwahl bei Umzug oder Halterwechsel

  • Bei einem Umzug oder Halterwechsel innerhalb Deutschlands können Sie das bisherige Kennzeichen behalten.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit, ein neues Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks zu beantragen.
  • Falls ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk übernommen wurde, kann es nach einer Außerbetriebsetzung nicht wieder zugeteilt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde (siehe „Weiterführende Links“).


Online-Zulassung möglich

  • Umschreibungen und Wiederzulassungen können auch internetbasiert durchgeführt werden.
  • Diese Online-Dienste sind über das Portal der Zulassungsbehörde abrufbar. Dort finden Sie auch weitere Informationen.
  • Informationen zu Online-Verfahren der Zulassungsbehörden sind ebenfalls unter „Weiterführende Links“ verfügbar.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugbrief und -schein)
  • Kaufvertrag oder anderen Nachweis der Verfügungsberechtigung
    (wenn Verfügungsberechtigung nachgewiesen werden muss)
  • amtliches Ausweispapier
  • Kennzeichenschilder
  • Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bericht)
  • Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
  • ggf. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer (bei Wechsel des Halters oder des Zulassungsbezirks)
    Zoll online - Zahlung der Kfz-Steuer
  • ggf. Einwilligung der gesetzlichen Vertreter bei der Zulassung des Kfz auf einen Minderjährigen

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Online Zulassungsbehörde
    Sie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.
  • Online-Terminservice Bürgerservicebüro
    Buchen Sie Online-Termine für Meldewesen, Passwesen, KFZ-Zulassungswesen sowie Sonstiges.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Umschreibung

  • Umzug oder Halterwechsel mit zugelassenen Fahrzeug unter Fortführung des Kennzeichens: 23,60 EUR
  • Umschreibung ohne Fortführung des Kennzeichens: 30,00 Euro (bei Wunschkennzeichenzuteilung zzgl. 10,20 EUR)
  • Wiederinbetriebnahme nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes - ohne Halterwechsel und auf die bei der Außerbetriebsetzung reservierte Erkennungsnummer: 23,00 EUR

Die Gebühren für internetbasierte Vorgänge betragen zwischen 10,90 und 13,10 EUR.

Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (abhängig vom Vorgang zwischen 0,60 und 3,80 EUR), Kosten für Klebesiegel (je 0,30 EUR) und bei der Erfassung nicht getypter Fahrzeuge (15,30 EUR).

Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.

HINWEIS: Es gibt zusätzlich zu den hier genannten Fallgestaltungen weitere, die die Vorlage zusätzlicher Unterlagen und die ggf. andere Gebühren zur Folge haben. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Nicht angegeben sind die Kosten für die Fertigung der Kennzeichen. Diese werden bei privaten Unternehmen im Umfeld der Kfz-Zulassungsbehörden angeboten. Die Preise sind nicht gesetzlich vorgegeben.

Weiterführende Links

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