Grundstück; Informationen zur Enteignung
Kurzbeschreibung
Eine Enteignung bedeutet, dass jemandem ganz oder teilweise das Eigentum entzogen wird – meist an einem Grundstück oder bestimmten Rechten. Dies geschieht durch eine Entscheidung einer Behörde (hoheitlicher Rechtsakt) und ist dazu da, öffentliche Aufgaben zu erfüllen.
Beschreibung
Eine Enteignung kann zum Beispiel für Straßenbau oder Versorgungsleitungen stattfinden und ist in verschiedenen Gesetzen, wie dem Baugesetzbuch, geregelt.
Eine Enteignung ist nur erlaubt, wenn sie zum Wohl der Allgemeinheit notwendig ist und es keine andere zumutbare Möglichkeit gibt, das Ziel zu erreichen. Sie muss durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes erfolgen, das auch die Entschädigung für die betroffene Person regelt.
Die Enteignungsbehörde versucht zunächst, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten zu finden. Falls das nicht gelingt, entscheidet sie über die Enteignung und legt fest, wie und in welchem Umfang die betroffene Person entschädigt wird. Enteignungen zugunsten privater Unternehmen oder Personen sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Wird das Eigentum nicht direkt entzogen, sondern durch ein Gesetz allgemeine Rechte und Pflichten für die Zukunft verändert (zum Beispiel durch Bauvorschriften), handelt es sich nicht um eine Enteignung, sondern um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Artikel 14 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz.
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