Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses

Kurzbeschreibung

Haushalte mit geringem Einkommen können Wohngeld als staatliche Unterstützung für ihre Wohnkosten (Miete, Heizkosten und weiteres) erhalten. Der Antrag muss bei der Wohngeldbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) gestellt werden, die zuständig für den Wohnort ist. Unter bestimmten Bedingungen kann man dann Wohngeld bekommen.

Beschreibung

Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe für Haushalte mit geringem Einkommen. Es hilft, Wohnen familiengerecht und angemessen zu machen.

Wer kann Wohngeld bekommen?

  • Mietzuschuss: Mieter*innen, Untermieter*innen sowie Personen, die in einem Heim wohnen (zum Beispiel Alters- oder Pflegeheim).
  • Lastenzuschuss: Eigentümer*innen von selbst genutztem Wohnraum (zum Beispiel Eigenheim, Eigentumswohnung, landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle).

Wer bekommt kein Wohngeld?
Kein Anspruch besteht, wenn:

  • bereits Leistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt werden und die Wohnkosten darin berücksichtigt sind.
  • Alleinstehende Studierende oder Auszubildende, die Anspruch auf BAföG oder eine andere Ausbildungsförderung haben.
  • erhebliches Vermögen vorhanden ist und der Bezug Missbrauch wäre.

Welche Kosten werden berücksichtigt?

  • Die Miete oder Belastung für den Wohnraum wird bis zu einem bestimmten Höchstbetrag anerkannt.
  • Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe der Gemeinde (die Mietenstufe hängt davon ab,in welchem Ortsteil sich Ihre Wohnung befindet).

Wie wird die Höhe des Wohngelds berechnet?
Die Höhe des Wohngelds hängt ab von:

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
  • dem Gesamteinkommen,
  • der Höhe der Wohnkosten, die berücksichtigt werden können.

Weitere Informationen:
Nähere Informationen zur Antragstellung und Berechnung gibt es bei der zuständigen Wohngeldbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt, siehe unter "Für Sie zuständig").

Voraussetzungen

  • Antrag erforderlich: Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
  • Anspruchsberechtigung: Die antragstellende Person muss wohngeldberechtigt sein (siehe Anspruchsberechtigte).
  • Angaben im Antrag: Der Wohngeldantrag enthält Fragen zu wesentlichen Kriterien zur Feststellung des Anspruchs.
  • Nachweise: Alle Angaben müssen mit entsprechenden Dokumenten belegt werden.

Verfahrensablauf

Antrag auf Wohngeld – Wichtige Hinweise

Antragstellung

  • Der Antrag auf Wohngeld muss zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Wohngeldbehörde eingereicht werden:
    • Bei Wohnraum im Landkreis: Einreichung beim Landratsamt
    • Bei Wohnraum in einer kreisfreien Stadt: Einreichung bei der Stadtverwaltung
Digitale Antragstellung
  • Falls die zuständige Wohngeldbehörde bereits ein Online-Verfahren anbietet, kann der Antrag auch digital gestellt werden.
  • Derzeit gibt es unterschiedliche Online-Verfahren, (siehe "weiterführende Links"):
    • „Antrag auf Wohngeld“
      • Ermöglicht die Beantragung von Mietzuschuss und Lastenzuschuss.
      • Ermöglicht das Nachreichen von Unterlagen zu einem bereits gestellten Antrag.
    • „Wohngeld – Antrag auf Mietzuschuss“
      • Ermöglicht ausschließlich die Beantragung von Mietzuschuss.
  • Zur Auswahl der zuständigen Behörde:
    • Geben Sie unter „Ort auswählen“ die Postleitzahl oder den Ort der Wohnung ein, für die Wohngeld beantragt wird.
    • Falls ein Online-Verfahren verfügbar ist, wird der entsprechende Link angezeigt.
    • Falls kein Online-Antrag möglich ist, muss das entsprechende Formular (siehe „Formulare“) ausgefüllt, unterschrieben und mit den Nachweisen eingereicht werden.
Entscheidung über den Antrag
  • Die zuständige Wohngeldbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) entscheidet über den Antrag mit einem schriftlichen Bescheid.
  • Dort können auch weitere Auskünfte eingeholt und Fragen geklärt werden.
Bewilligungszeitraum
  • Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate ab dem Monat der Antragstellung bewilligt.
  • Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Fristen

Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über das Bruttoeinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
    (z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid)
  • bei Mietzuschuss: Nachweis über die Miete

    (z. B. Mietvertrag, Mietbescheinigung)

  • bei Lastenzuschuss: Nachweis über die Belastung für den Wohnraum

    (z. B. Nachweis über Belastung aus dem Kapitaldienst und aus der Bewirtschaftung)

  • Weitere Nachweise

    Ob darüber hinaus weitere Nachweise zur Bearbeitung des Antrags auf Miet- oder Lastenzuschuss benötigt werden, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde.

Online-Verfahren

  • Wohngeld-Plus - Rechner

    Der Wohngeld-Plus - Rechner ermöglicht eine unkomplizierte und schnelle Berechnung des voraussichtlichen Wohngeldanspruchs. Der Wohngeld-Plus - Rechner dient lediglich einer ersten Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde geben.

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Antrag auf Wohngeld
    Sie können online Wohngeld (als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss) beantragen und Unterlagen nachreichen.

Formulare

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

  • Wohngeld
    Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zum Wohngeld
  • Wohngeld online beantragen

    Soweit die zuständige Wohngeldbehörde bereits einen entsprechenden Online-Wohngeldantrag anbietet, ist eine digitale Antragstellung möglich. Für die Auswahl der zuständigen Behörde ist unter "Ort auswählen" die Postleitzahl oder der Ort der Wohnung einzugeben, für die Wohngeld beantragt werden soll. Soweit vorhanden wird sodann das Online-Verfahren der zuständigen Behörde angezeigt.

    Übergangsweise werden derzeit von den Wohngeldbehörden unterschiedliche Online-Verfahren angeboten. Das Online-Verfahren „Antrag auf Wohngeld“ ermöglicht die Beantragung von Mietzuschuss und Lastenzuschuss sowie das Nachreichen von Unterlagen zu einem bereits gestellten Antrag. 

    Wenn der Antrag nicht als Online-Verfahren zur Verfügung steht, ist der entsprechende Antragsvordruck (unter "Formulare") ausgefüllt und unterschrieben mit den zugehörigen Nachweisen bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Verwandte Themen