Energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe; Information und Beratung
Kurzbeschreibung
Die Nutzung nachwachsender Rohstoffe wie Holz, Energiepflanzen und Ernterückstände leisten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Ziele der Energiepolitik, des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung.
Beschreibung
Nachwachsende Rohstoffe und ihre Bedeutung für die Energieversorgung
Nachwachsende Rohstoffe wie Holz, Energiepflanzen und Ernterückstände werden zunehmend für die nachhaltige Energieversorgung genutzt. Sie tragen dazu bei, den Energiebedarf zu decken und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.
Beratung und Unterstützung
- Landkreise und kreisfreie Städte bieten Beratungen zur Nutzung erneuerbarer Energien an, oft über lokale Energieagenturen.
- Die Initiative „LandSchafftEnergie“ (landschafftenergie@tfz.bayern.de) des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie informiert über die Energiewende im ländlichen Raum.
- Jährlich findet die Veranstaltungsreihe „Wärmewende mit Holz“ statt, die über die Wärmeerzeugung mit Holz informiert.
- Förderprogramme unterstützen verschiedene Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Gesetzliche Regelungen zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe
Strom
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Einspeisung von Strom aus Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik, Geothermie und Biomasse ins Stromnetz.
- Netzbetreiber sind verpflichtet, diesen Strom abzunehmen und nach festgelegten Vergütungssätzen zu bezahlen.
- Besonders relevant ist das EEG für Betreiber von Biogasanlagen, Biomethananlagen und Holzheizkraftwerken.
- Welche Stoffe als Biomasse anerkannt werden, ist in der Biomasseverordnung festgelegt.
Wärme
- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer*innen neuer Gebäude, einen Anteil ihres Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken.
- Je nach Energiequelle (Solarthermie, Geothermie, Umweltwärme aus Luft bzw. Boden oder Bioenergie) muss der Anteil zwischen 15 % und 50 % betragen.
- Beim Einsatz von Holz als Biomasse sind mindestens 50 % vorgeschrieben.
- Förderungen:
- Der Bund unterstützt den Einbau von Holz- und Holzpelletheizungen durch das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (Beantragung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA).
- Der Freistaat Bayern fördert seit dem 2. Quartal 2023 den Bau von Biomasseheizwerken (ab 60 kW Nennwärmeleistung) sowie den Ausbau von Wärmenetzen mit dem Programm „BioWärme Bayern“.
Kraftstoffe
- Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (§§ 37a–g BImSchG) regelt die Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen.
- Zur Reduzierung der Emissionen werden Biokraftstoffe (zum Beispiel aus nachwachsenden Rohstoffen, Bioabfällen und Reststoffen) fossilen Kraftstoffen beigemischt:
- Diesel enthält bis zu 7 % Biodiesel.
- Benzin (Ottokraftstoff) enthält bis zu 5 % Super (E5) oder bis zu 10 % (E10) Bioethanol.
- Reinkraftstoffe (zum Beispiel Pflanzenöl, Rapsöl) können nicht in herkömmlichen Motoren verwendet werden, da die Verbrennungstechnik angepasst werden muss. Eine Freigabe durch den Motorhersteller ist erforderlich.
- Die 10. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (10. BImSchV) regelt die Qualität von Kraft- und Brennstoffen.
- Die 38. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (38. BImSchV) enthält weitere Vorschriften zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge(Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)
- Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV)
- Achtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen - 38. BImSchV)
- Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)
- Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV)
- Energiesteuergesetz (EnergieStG)
- Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)
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