Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine ausländische Person. Sie muss beantragt werden und wird mit der Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Personen, die keinen Anspruch auf Einbürgerung haben, können unter bestimmten Voraussetzungen nach Ermessen eingebürgert werden. Dafür müssen sie:
- ihre Identität und Staatsangehörigkeit eindeutig nachweisen,
- sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung rechtmäßig in Deutschland aufhalten,
- ihren Lebensunterhalt und den ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen grundsätzlich aus eigenen Mitteln sichern,
- nicht vorbestraft sein.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Staatsangehörigkeitsbehörde, ob ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht.
In der Regel muss ein rechtmäßiger Aufenthalt von fünf Jahren in Deutschland vorliegen. Für verheiratete Personen mit einem deutsche*r Ehepartner*in oder bei besonderen Integrationsleistungen kann die Aufenthaltsdauer auf drei Jahre verkürzt werden. Besondere Integrationsleistungen sind unter anderem:
- ein gesicherter Lebensunterhalt für sich und alle unterhaltsberechtigten Angehörigen,
- besonders gute schulische oder berufliche Leistungen,
- Sprachkenntnisse auf C1-Niveau GER.
Voraussetzungen
- Dauerhaftes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland
- Ausnahme: Ehemalige Gastarbeiter*innen oder Vertragsarbeitnehmer*innen der früheren DDR sowie deren im zeitlichen Zusammenhang nachgezogene Ehegatt*innen benötigen diesen Nachweis nicht.
- Mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Verkürzung auf drei Jahre möglich bei besonderen Integrationsleistungen oder
- für Ehegatten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, wenn die Ehe mindestens zwei Jahre besteht.
- Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Angehörige)
- Ausnahmen möglich, wenn der Leistungsbezug nicht selbst verschuldet ist.
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (mündlich und schriftlich)
- Ausnahme: Bei ehemaligen Gastarbeiter*innen oder Vertragsarbeitnehmer*innen der DDR sowie deren nachgezogenen Ehegatt*innen reicht eine mündliche Verständigung ohne große Probleme im Alltag.
- Keine strafrechtliche Verurteilung
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands
- Keine Mehrehe und keine Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau
Verfahrensablauf
- Bei Wohnsitz im Landkreis: Antragstellung beim Landratsamt.
- Bei Wohnsitz in einer kreisfreien Stadt: Antragstellung bei der Stadtverwaltung.
- Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden (je nach Angebot der Behörde).
- Die Regierung des jeweiligen Regierungsbezirks trifft die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag.
Hinweise
Erforderliche Unterlagen
- Einbürgerungsantrag
Der Antrag kann online oder alternativ in Papierform gestellt werden. Vordrucke sind bei der Kreisverwaltungsbehörde erhältlich.
- Reisepass oder bei EU-Bürgern Personalausweis
- Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch Zeugnis über erfolgreichen Einbürgerungstest oder Abschluss einer allgemeinbildenden Schule in Deutschland
- Nachweise über ausreichende mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikate, usw.)
- Nachweise über Einkommen, Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, ggf. auch für Familienmitglieder
- Nach begründeter Aufforderung der zuständigen Behörde Nachweise zum Personenstand (z. B. Geburtsurkunde, evtl. Heiratsurkunde, evtl. Scheidungsurteil)
- Ggf. sind weitere Dokumente und Urkunden erforderlich. Ausländische Urkunden und Dokumente müssen Sie auf Anforderung der zuständigen Behörde übersetzen lassen.
Online-Verfahren
- Einbürgerung - Quick-Check
Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Einbürgerung - Online-Antrag
Im Folgenden können Sie einen Online-Antrag auf Einbürgerung stellen.
Die Gebühr hierfür beträgt 255€ für Erwachsene und 51€ für jedes minderjährige Kind ohne eigenes Einkommen, wenn diese zusammen mit Ihnen eingebürgert werden, ansonsten ebenfalls 255€. Die Kosten werden als Vorschuss erhoben.
Die Gebühr muss online bezahlt werden.
Eine genaue Auflistung der einzureichenden Unterlagen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Behörde nach Prüfung Ihres Antrags.
Kosten
Grundsätzlich: 255,00 Euro
Minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit Ihren Eltern zusammen eingebürgert werden: 51,00 Euro
Zusätzliche Kosten können entstehen
- für die Vorlage von Personenstandsurkunden
- für Nachweise von staatsbürgerlichen Kenntnissen beziehungsweise Sprachkenntnissen
- für Übersetzungen von ausländischen Urkunden durch beeidigte Übersetzer und Beglaubigungsgebühren
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Weitere Informationen
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