Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen
Kurzbeschreibung
In Bayern gibt es zwei zentrale Organe in der Gemeinde: den direkt gewählten Stadtrat und die ebenfalls direkt gewählte Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister. Beide haben klar festgelegte Aufgabenbereiche.
Beschreibung
Der Stadtrat und die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister haben klar getrennte Aufgabenbereiche und dürfen nicht in die Zuständigkeit des jeweils anderen eingreifen.
Der Stadtrat entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister zugewiesen sind oder an einen Ausschuss übertragen wurden, der einen Beschluss fasst.
Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister ist für die laufenden Angelegenheiten der Stadt zuständig. Dazu gehören Aufgaben, die keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine großen finanziellen Verpflichtungen mit sich bringen. Außerdem übernimmt sie oder er bestimmte hoheitliche Aufgaben, die vom Bund übertragen wurden, sowie Angelegenheiten, die aus Sicherheitsgründen geheim bleiben müssen.
Der Stadtrat kann der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister durch die Geschäftsordnung zusätzliche Aufgaben zur eigenständigen Entscheidung übertragen. In dringenden Fällen kann die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister anstelle des Stadtrats Entscheidungen treffen.
Zusätzlich setzt die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister die Beschlüsse des Stadtrats um und vertritt die Stadt nach außen.
Die bayerische Gemeindeordnung legt nur allgemeine Regeln zur Zuständigkeitsverteilung fest. Wie genau die Aufgaben in einer Gemeinde verteilt sind, wird meist in der Geschäftsordnung geregelt und kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Wer mehr darüber wissen möchte, kann sich direkt bei der Stadt informieren.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Ratsinformationssystem
Sie können in die Beschlussvorlagen und Beschlüsse der seitdem stattgefundenen öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse Einblick nehmen. Die Informationen zu den geladenen Sitzungen können Sie in der Regel eine Woche vor dem Sitzungstermin abrufen. Die Veröffentlichung der Beschlüsse dagegen erfolgt mit zeitlicher Verzögerung von einigen Wochen, bis der zuständige Ausschuss, Senat oder das Stadtratsplenum deren Inhalte genehmigt hat.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
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