Naturschutz; Erstellung von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren

Kurzbeschreibung

Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden erstellen Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren.

Beschreibung

Die höheren Naturschutzbehörden (Regierungen) und die unteren Naturschutzbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) erstellen fachliche Beurteilungen und Stellungnahmen zu Naturschutzthemen.

Das geschieht zum Beispiel im Rahmen von Verwaltungsverfahren, wie:

  • Regionalplanung und Raumordnung
  • Planfeststellungs- und Bauleitplanung
  • Verfahren zur Flurbereinigung
  • Genehmigungen im Immissionsschutz-, Bau- und Wasserrecht

Erforderliche Unterlagen

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Naturschutz; Erstellung von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren AB
    Angaben zu geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft, Betroffenheit von Artenschutzbelangen, ggf. weitere Unterlagen (Landschaftspflegerischer Begleitplan, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)