Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Kurzbeschreibung

Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

Beschreibung

Die Gemeinde verwaltet, betreibt und unterhält auch Sportanlagen, die nicht direkt zu einer Schule gehören.

  • Diese Sportstätten können für Übungen und Veranstaltungen genutzt werden.
  • Die Nutzung muss rechtzeitig beantragt werden.
  • Die Erlaubnis gilt für die festgelegte Zeit und den genehmigten Zweck unter bestimmten Bedingungen.
  • Die Regeln zur Nutzung und Gebühren sind meistens in einer Satzung festgelegt.

Fristen

Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Formulare

Kosten

Für die Nutzung der Sportanlagen werden Gebühren erhoben.

Rechtsgrundlagen

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