Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Kurzbeschreibung
Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.
Beschreibung
Die Gemeinde verwaltet, betreibt und unterhält auch Sportanlagen, die nicht direkt zu einer Schule gehören.
- Diese Sportstätten können für Übungen und Veranstaltungen genutzt werden.
- Die Nutzung muss rechtzeitig beantragt werden.
- Die Erlaubnis gilt für die festgelegte Zeit und den genehmigten Zweck unter bestimmten Bedingungen.
- Die Regeln zur Nutzung und Gebühren sind meistens in einer Satzung festgelegt.
Fristen
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Formulare
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Buchungstool Sportstätten der Stadt Aschaffenburg
Kosten
Für die Nutzung der Sportanlagen werden Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlagen
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