Kommunale Selbstverwaltung; Informationen

Kurzbeschreibung

Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz garantieren den Gemeinden das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.

Beschreibung

Die Gemeinden haben das Recht, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Dazu gehört, dass die Bürger*innen in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen ihren Stadtrat und die oder den Oberbürgermeister*in wählen. Die Gemeinden entscheiden eigenständig, ohne Weisungen von übergeordneten Stellen über ihre Aufgaben, solange sie sich an geltende Gesetze halten.

Merkmale des kommunalen Selbstverwaltungsrechts sind:

  • Gebietshoheit: Die Gemeinde hat Hoheitsgewalt über ihr Gebiet.
  • Satzungshoheit: Sie kann eigene Regeln (Satzungen) für ihre Angelegenheiten erlassen.
  • Organisationshoheit: Sie bestimmt selbst, wie ihre Verwaltung organisiert ist.
  • Verwaltungshoheit: Sie führt Gesetze, Verordnungen und Satzungen eigenständig aus.
  • Personalhoheit: Sie stellt eigenes Personal ein, befördert oder entlässt es.
  • Finanz- und Abgabenhoheit: Sie verwaltet ihre Finanzen selbst und kann eigene Einnahmen erheben.
  • Planungshoheit: Sie bestimmt, wie die bauliche Entwicklung in der Gemeinde gestaltet wird.

Als Teil des Staates unterliegen Gemeinden einer Aufsicht, die ihre Entscheidungen überprüft. Dabei geht es vor allem um die Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen. Wenn der Staat Aufgaben an die Gemeinden überträgt, kann auch die Zweckmäßigkeit kontrolliert werden. Ziel der Aufsicht ist es, die Gemeinden zu unterstützen, nicht zu behindern. Ob eingegriffen wird, liegt im Ermessen der Aufsichtsbehörde.

Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Gemeinden eigenständig rechtsfähig. Sie können zum Beispiel Vermögen besitzen, Verträge abschließen oder als Erbin eingesetzt werden.

Rechtsgrundlagen

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Stadt Aschaffenburg, Stand: Juli 2025