Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben

Kurzbeschreibung

Das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt berät als Anlaufstelle für soziale Wohnraumförderung zu Finanzierung und Planung von Wohnraum im jeweiligen Landkreis.

Beschreibung

Bei der sozialen Wohnraumförderung gibt es Fördermöglichkeiten für:

  • den Bau und die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen,
  • den Bau oder Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung,
  • die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung.

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung bereits mit dem Bau begonnen oder ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Daher wird empfohlen, sich frühzeitig bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) beraten zu lassen.

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