Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
Kurzbeschreibung
Die zuständigen Immissionsschutzbehörden beraten Bürger*innen und Betreiber*innen von Anlagen zu Fragen des Immissionsschutzes.
Beschreibung
Die zuständigen Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter oder kreisfreien Städte). In besonderen Fällen ist die Regierung zuständig.
Diese Behörden beraten Betreibende genehmigungspflichtiger Anlagen zu Antragsstellungen und immissionsschutzrechtlichen Pflichten.
In Genehmigungsverfahren anderer Rechtsgebiete geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.
Wer Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu Themen des Immissionsschutzes hat, kann sich an die zuständige Immissionsschutzbehörde wenden. Diese prüft die Anliegen und gibt Auskünfte.
Verwandte Themen
- Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Immissionsschutz; Anordnung von Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige
- Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen
- Immissionsschutz; Informationen zur Prüfung und Überwachung von Anlagen
- Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
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