Immissionsschutz; Beratung und Auskunft

Kurzbeschreibung

Die zuständigen Immissionsschutzbehörden beraten Bürger*innen und Betreiber*innen von Anlagen zu Fragen des Immissionsschutzes.

Beschreibung

Die zuständigen Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter oder kreisfreien Städte). In besonderen Fällen ist die Regierung zuständig.

Diese Behörden beraten Betreibende genehmigungspflichtiger Anlagen zu Antragsstellungen und immissionsschutzrechtlichen Pflichten.

In Genehmigungsverfahren anderer Rechtsgebiete geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.

Wer Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu Themen des Immissionsschutzes hat, kann sich an die zuständige Immissionsschutzbehörde wenden. Diese prüft die Anliegen und gibt Auskünfte.

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