Lebensmittelüberwachung; Kontrolle von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen

Kurzbeschreibung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert nicht nur Lebensmittel, sondern auch Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten. Die Sicherstellung der Lebensmittesicherheit und des Verbraucherschutzes erfolgt auch durch regelmäßige Betriebskontrollen im Bereich Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände.

Beschreibung

Bedarfsgegenstände sind Produkte, die im Alltag verwendet werden und mit Lebensmitteln, dem Körper oder der Umgebung in Kontakt kommen, siehe § 2 Absatz 6 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Dazu gehören unter anderem:

  • Materialien und Gegenstände für Lebensmittelkontakt (zum Beispiel Verpackungen, Kochgeschirr, Besteck)
  • Behältnisse für Kosmetikprodukte (zum Beispiel Cremetuben)
  • Gegenstände für den Mundbereich (zum Beispiel Zahnbürsten, Zahnstocher, Pfeifen, Zigarettenspitzen)
  • Körperpflegeprodukte (zum Beispiel Kämme, Bürsten, Waschlappen, Handtücher)
  • Haushaltsreinigungsmittel und Imprägnierungsmittel (zum Beispiel Waschmittel, Abflussreiniger, Mottenschutz)
  • Spielwaren und Scherzartikel (zum Beispiel Puppen, Malkästen, Plüschtiere)
  • Produkte, die länger mit dem Körper in Kontakt sind (zum Beispiel Kleidung, Schmuck)
  • Raumduft-Produkte (zum Beispiel Raumsprays)
Was sind kosmetische Mittel?

Kosmetische Mittel sind Produkte, die auf Haut, Haare, Nägel, Lippen oder den Mundraum aufgetragen werden. Sie dienen dazu, zu reinigen, zu pflegen, zu parfümieren oder das Aussehen zu verändern. Dazu gehören zum Beispiel Zahnpasta, Seifen, Cremes, Sonnenschutzmittel, Lippenstifte, Nagellack, Deodorants und Parfums, siehe Artikel 2 Absatz 1 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (EU-Kosmetik-VO) .

Kosmetische Mittel unterscheiden sich von Arzneimitteln, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten dienen. Entscheidend für die Unterscheidung ist der Zweck des Produkts.

Was sind Tabakerzeugnisse?

Tabakerzeugnisse sind Produkte, die Tabak enthalten und konsumiert werden können. Dazu gehören sowohl genetisch veränderte als auch nicht veränderte Tabakprodukte, siehe Artikel 2 der Richtlinie 2014/40/EU.

Verwandte Erzeugnisse, siehe § 2 Nummer 2 Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) sind zum Beispiel:

  • Elektronische Zigaretten
  • Nachfüllbehälter für E-Zigaretten
  • Pflanzliche Raucherzeugnisse
Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse

Jedes Jahr werden die Untersuchungsergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht. Sie sind auch im Verbraucherinformationssystem Bayern einsehbar (siehe „Weiterführende Links“).

Fristen

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):

individuell, fallbezogen

Bearbeitungsdauer

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):

individuell, fallbezogen

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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