Grünordnungsplan; Informationen zur Aufstellung
Kurzbeschreibung
Der Grünordnungsplan ist ein Konzept der Landschaftsplanung. Er konkretisiert die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege, die in den Naturschutzgesetzen und Landschaftsplänen festgelegt sind, für das gesamte Gemeindegebiet oder bestimmte Teilbereiche.
Beschreibung
Grünordnungspläne können insbesondere erstellt werden für:
- Freiraumsicherung und -pflege, einschließlich der Gestaltung des Ortsbildes sowie der Entwicklung der grünen Infrastruktur in Wohn-, Gewerbe- und anderen genutzten Gebieten.
- Gestaltung, Pflege und Entwicklung von Parks, Grünanlagen, Gewässern mit Uferbereichen, urbanen Wäldern und anderen größeren Freiflächen mit besonderer Bedeutung für die Erholung. Dies betrifft auch Stadt- und Ortsränder.
- Erhalt und Entwicklung von Kulturlandschaften, einschließlich ihrer typischen Landschaftselemente sowie Erholungsgebiete in der freien Natur.
Die Gemeinde ist für die Erstellung von Grünordnungsplänen zuständig. In der Regel ist die Grünordnungsplanung in den Bebauungsplan integriert, kann aber auch als eigenständiger Plan aufgestellt werden. Dieser ist für alle Bürger*innen verbindlich.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
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