Reisepass; Beantragung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Pflicht zur Verwendung digitaler Lichtbilder (seit 01.05.2025)
Rechtsgrundlage
Laut dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 gilt ab dem 1. Mai 2025:
Für die Beantragung hoheitlicher Dokumente dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden.
Ziel ist es, zu verhindern, dass manipulierte Lichtbilder in den Antragsprozess eingebracht werden können.
Zulässige Verfahren zur digitalen Lichtbildübermittlung
Ab dem 01.05.2025 stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:Lichtbild durch Fotograf*in (mit Cloud-Übermittlung)
- Das Lichtbild wird beim Fotografen aufgenommen.
- Der Fotograf lädt das Bild in eine gesicherte Cloud hoch.
- Antragsteller*innen erhalten einen Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code), den sie zur Behörde mitbringen.
- Die Behörde ruft das Lichtbild mithilfe dieses Codes digital ab.
- Alternativ kann die Pass-/Personalausweisbehörde das Lichtbild vor Ort elektronisch aufnehmen.
- Das Lichtbild wird ohne Medienbruch in den Antragsprozess eingebunden.
Elektronischer Reisepass (ePass) – Beantragung und Nutzung
Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtliches Ausweisdokument für deutsche Staatsangehörige. Er berechtigt zum Grenzübertritt der Bundesrepublik Deutschland und dient als Nachweis der Identität.Wer einen gültigen deutschen Reisepass besitzt, erfüllt die gesetzliche Ausweispflicht. Ein zusätzlicher Personalausweis ist nicht erforderlich.
Gültigkeitsdauer des Reisepasses
Die Gültigkeit des Reisepasses richtet sich nach dem Alter der Person, die den Antrag stellt:- bis 24 Jahre: 6 Jahre
- ab 24 Jahre: 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich. Nach Ablauf muss ein neuer Pass beantragt werden.
Wichtige Hinweise
- Fingerabdrücke werden (ab sechs Jahren bei Kindern) im Chip des Reisepasses gespeichert (§ 4 Absatz 3 PassG) (seit 01.11.2007).
- Ordens- und Künstlernamen können wieder im Reisepass eingetragen werden (seit 01.11.2010).
- Jede Person darf nur einen Reisepass besitzen. Eine Ausnahme besteht, wenn ein berechtigtes Interesse an mehreren Reisepässen nachgewiesen wird.
- Ein vorläufiger Reisepass wird nur in begründeten, zeitlich dringenden Fällen ausgestellt, wenn ein Express-Pass nicht mehr rechtzeitig erhältlich ist (siehe auch "Bearbeitungsdauer").
- Es wird ein Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien ausgestellt (seit 01.03.2017).
Zuständigkeit für die Passausstellung
- In Deutschland: Die Gemeinde des Hauptwohnsitzes ist für die Ausstellung des Reisepasses zuständig.
- Im Ausland: Das Auswärtige Amt und die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften oder Konsulate) sind für Passangelegenheiten zuständig.
- Besonderer Fall: Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passanträge für Deutsche, die im Ausland leben, auch von Passbehörden in Deutschland entgegengenommen werden. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen (zum Beispiel eine deutlich kürzere Anreise zur nicht zuständigen Passbehörde).
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit laut Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
- Förmlicher Antrag bei der zuständigen Gemeinde, gestellt durch:
- die Person, die den Antrag stellt, selbst oder
- die gesetzliche Vertretung (zum Beispiel beide Elternteile bei gemeinsamem Sorgerecht, bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind gewöhnlich lebt) oder
- die Betreuungsperson (falls zutreffend)
- Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig
- Persönliches Erscheinen der Person, die den Antrag stellt, (auch Minderjährige) zur Identitätsprüfung und Abgabe der Fingerabdrücke bei der Passbehörde
Formulare
Weiterführende Links
- Häufige Fragen und Antworten zu Pässen
FAQ des Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Wie und wo beantrage ich einen Reisepass?
- Ich brauche den Reisepass schon sehr bald, was kann ich tun?
- Ich brauche den Reisepass sofort. Was kann ich tun?
- Ich möchte mein Ausweisdokument per Post nach Hause geschickt bekommen. Wie funktioniert das und was kostet es?
- Kann ich das Ausweisdokument meines Kindes/meines Ehegatten mir nach Hause schicken lassen?
- Kann ich mir mein Ausweisdokument an eine Wunschadresse zusenden lassen?
- BMI-Informationen zu Pässen oder Ausweisen
- Reisepass - Allgemeine Informationen
- Einreiseformalitäten der Reiseländer - Reiseinformationen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
- Ersatzpapiere beantragen
- Information zu digitalen Lichtbildern ab 01.05.2025
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Weitere Informationen
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