Ehename; Erklärung
Kurzbeschreibung
Ehepaare können als gemeinsamen Familiennamen entweder den Geburtsnamen oder den Nachnamen eines Partners oder einer Partnerin wählen, den er beziehungsweise sie zum Zeitpunkt der Namensbestimmung trägt.
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Beschreibung
Ehepaare können selbst entscheiden, ob sie einen gemeinsamen Familiennamen als Ehenamen annehmen möchten und wenn ja, welchen.
Wichtige Hinweise zur Wahl des Ehenamens:
- Die Erklärung über den Ehenamen kann entweder bei der Eheschließung oder später beim Standesamt des Wohnortes abgegeben werden.
- Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Erklärung gültige Nachname eines Partners oder einer Partnerin bestimmt werden.
- Wer früher schon einmal einen anderen Ehenamen hatte, darf diesen Namen wieder wählen, auch wenn es nicht der eigene Geburtsname war.
Wenn Lisa Wagner, geborene Huber und Peter Meyer heiraten, können sie als gemeinsamen Ehenamen wählen:
- Meyer
- Huber
- Wagner
Die Person, deren Name nicht zum Ehenamen wurde, kann ihren bisherigen Nachnamen voranstellen oder anfügen.
- Derjenige, dessen Name Ehename wird, kann keinen Begleitnamen führen.
- Falls Huber als Ehename gewählt wird:
- Peter Meyer kann sich Meyer-Huber oder Huber-Meyer nennen.
- Lisa Wagner heißt Huber.
- Falls Wagner als Ehename gewählt wird:
- Peter Meyer kann sich Meyer-Wagner oder Wagner-Meyer nennen.
- Lisa Wagner heißt Wagner.
- Falls Meyer als Ehename gewählt wird:
- Lisa Wagner kann entweder Meyer-Huber, Huber-Meyer, Meyer-Wagner oder Wagner-Meyer heißen.
- Es dürfen keine Dreifach-Namen entstehen.
- Falls der gewählte Ehename bereits ein Doppelname ist, kann der andere Ehepartner keinen zusätzlichen Namen anhängen.
- Falls eine Person mit einem mehrgliedrigen Namen einen Begleitnamen führen möchte, darf sie nur einen Namensbestandteil hinzufügen: Ist der von den Ehegatten gemeinsam zu Ehenamen bestimmte Name eines Partners schon ein Doppelname, darf der andere Ehegatte seinen Namen nicht zusätzlich voranstellen oder anfügen. Will umgekehrt ein Ehegatte, dessen mehrgliedriger Name nicht zum Ehenamen wurde, einen Begleitnamen führen, darf er nur einen der Namensbestandteile dieses Doppelnamens dem Ehenamen hinzufügen.
- Eine Erklärung über die Voranstellung oder Anfügung kann später gegenüber dem Standesamt widerrufen werden.
- In diesem Fall behalten beide Ehepartner ihren bisherigen Nachnamen.
- Eine spätere Bestimmung eines Ehenamens ist weiterhin möglich.
- Falls ein Partner oder eine Partnerin eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, gelten möglicherweise andere Namensrechte.
- Manche Länder kennen keine Wahlfreiheit beim Ehenamen, sondern legen diesen gesetzlich fest (zum Beispiel ausschließlich den Nachnamen des Mannes).
- Weitere Informationen gibt es beim Standesamt des Wohnortes oder beim Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird.
Vor der Eheschließung sollte man sich beim zuständigen Standesamt über die erforderlichen Unterlagen informieren.
Voraussetzungen
Für die Bestimmung eines Ehenamens ist Voraussetzung, dass eine rechtlich gültige Ehe besteht.
Kosten
Die Erklärung über die Führung eines Ehenamens und die Erklärung über die Führung eines Begleitnamens, die bei der Eheschließung abgegeben wird, ist gebührenfrei. Werden diese Erklärungen nicht bei der Eheschließung, sondern erst später abgegeben, wird jeweils eine Gebühr von 30,00 EUR erhoben.
Rechtsgrundlagen
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