Hochwasser; Informationen von Kreisverwaltungsbehörden
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Hochwasserwarnungen müssen schnell und rechtzeitig bei den betroffenen Menschen ankommen.
Dafür gibt es in Bayern einen besonderen Hochwassernachrichtendienst.
Wenn an einem von 330 Messstellen (sogenannte Meldepegel) ein bestimmter Wasserstand überschritten wird, beginnt der Meldebeginn.
Dann wird der Hochwassernachrichtendienst aktiviert.
- Die Wasserwirtschaftsämter übernehmen die örtliche Warnung.
- Sie benachrichtigen die Kreisverwaltungsbehörden
(das sind die Landratsämter und kreisfreien Städte). - Die Kreisverwaltungsbehörden informieren die Gemeinden.
- Falls nötig, veranlassen sie öffentliche Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Absperrungen oder Evakuierungen).
Voraussetzungen
Überschreiten festgelegter Wasserstände an Oberflächengewässerpegeln
Online-Verfahren
Der Hochwassernachrichtendienst in Bayern (HND) bietet auf seiner Website einen Hochwasserlagebericht, tagesaktuelle Daten zu Wasserstand (Pegel), Niederschlag, Schneehöhen und Beschreibung von bedeutenden Hochwasserereignissen.
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Der Hochwassernachrichtendienst in Bayern (HND) bietet auf seiner Website einen Hochwasserlagebericht, tagesaktuelle Daten zu Wasserstand (Pegel), Niederschlag, Schneehöhen und Beschreibung von bedeutenden Hochwasserereignissen.
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