Hochwasser; Informationen von Kreisverwaltungsbehörden

Kurzbeschreibung

Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.

Beschreibung

Hochwasserwarnungen müssen schnell und rechtzeitig bei den betroffenen Menschen ankommen.
Dafür gibt es in Bayern einen besonderen Hochwassernachrichtendienst.

Wann wird gewarnt?

Wenn an einem von 330 Messstellen (sogenannte Meldepegel) ein bestimmter Wasserstand überschritten wird, beginnt der Meldebeginn.
Dann wird der Hochwassernachrichtendienst aktiviert.

Wer warnt wen?
  • Die Wasserwirtschaftsämter übernehmen die örtliche Warnung.
  • Sie benachrichtigen die Kreisverwaltungsbehörden
    (das sind die Landratsämter und kreisfreien Städte).
  • Die Kreisverwaltungsbehörden informieren die Gemeinden.
  • Falls nötig, veranlassen sie öffentliche Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Absperrungen oder Evakuierungen).

Voraussetzungen

Überschreiten festgelegter Wasserstände an Oberflächengewässerpegeln

Online-Verfahren

Hochwassernachrichtendienst Bayern
Der Hochwassernachrichtendienst in Bayern (HND) bietet auf seiner Website einen Hochwasserlagebericht, tagesaktuelle Daten zu Wasserstand (Pegel), Niederschlag, Schneehöhen und Beschreibung von bedeutenden Hochwasserereignissen.

Weiterführende Links

Hochwassernachrichtendienst Bayern (HND)
Der Hochwassernachrichtendienst in Bayern (HND) bietet auf seiner Website einen Hochwasserlagebericht, tagesaktuelle Daten zu Wasserstand (Pegel), Niederschlag, Schneehöhen und Beschreibung von bedeutenden Hochwasserereignissen.

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