Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung

Kurzbeschreibung

Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern haben

  • Allgemeine Katastrophenschutzpläne, die regeln, was im Ernstfall zu tun ist
  • Und, wenn nötig, auch besondere Alarm- und Einsatzpläne, die man Sonderpläne nennt – zum Beispiel für Chemieunfälle, Stromausfall oder Pandemien

Diese Pläne werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert, damit im Notfall schnell und koordiniert geholfen werden kann.

Beschreibung

Im allgemeinen Katastrophenschutzplan erfassen die Kreisverwaltungsbehörden (also zum Beispiel das Landratsamt oder die Stadtverwaltung) genau, welche Einsatzkräfte und welche Ausrüstung in ihrem Gebiet für den Katastrophenschutz zur Verfügung stehen.
Dabei halten sie sich an eine einheitliche Struktur, die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vorgegeben ist.

In den besonderen Alarm- und Einsatzplänen, auch Sonderpläne genannt, wird ganz genau geregelt, was bei einem bestimmten Ereignis zu tun ist – zum Beispiel bei einem Chemieunfall, einem großen Stromausfall oder einer Pandemie.

Darin steht zum Beispiel:

  • Welche Einsatzkräfte alarmiert werden
  • Welche Ausrüstung gebraucht wird
  • Wie die Abläufe und Maßnahmen im Detail aussehen sollen

Diese Pläne helfen dabei, im Ernstfall schnell, sicher und koordiniert zu handeln.

Rechtsgrundlagen

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