Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung
Kurzbeschreibung
Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern haben
- Allgemeine Katastrophenschutzpläne, die regeln, was im Ernstfall zu tun ist
- Und, wenn nötig, auch besondere Alarm- und Einsatzpläne, die man Sonderpläne nennt – zum Beispiel für Chemieunfälle, Stromausfall oder Pandemien
Diese Pläne werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert, damit im Notfall schnell und koordiniert geholfen werden kann.
Beschreibung
Im allgemeinen Katastrophenschutzplan erfassen die Kreisverwaltungsbehörden (also zum Beispiel das Landratsamt oder die Stadtverwaltung) genau, welche Einsatzkräfte und welche Ausrüstung in ihrem Gebiet für den Katastrophenschutz zur Verfügung stehen.
Dabei halten sie sich an eine einheitliche Struktur, die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vorgegeben ist.
In den besonderen Alarm- und Einsatzplänen, auch Sonderpläne genannt, wird ganz genau geregelt, was bei einem bestimmten Ereignis zu tun ist – zum Beispiel bei einem Chemieunfall, einem großen Stromausfall oder einer Pandemie.
Darin steht zum Beispiel:
- Welche Einsatzkräfte alarmiert werden
- Welche Ausrüstung gebraucht wird
- Wie die Abläufe und Maßnahmen im Detail aussehen sollen
Diese Pläne helfen dabei, im Ernstfall schnell, sicher und koordiniert zu handeln.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift
- Naturschutz; Erstellung von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren
- Katastrophenschutzfonds; Beantragung der Erstattung von Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung, Onlineantrag
- Abschusspläne; Erstellung, Bestätigung, Festsetzung und Überwachung der Erfüllung
- Abfallrecht; Beratung von Gemeinden, Erteilung von Auskünften und Erstellung von Stellungnahmen