Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
Kurzbeschreibung
Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.
Beschreibung
Änderung der Adresse im Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
Als Inhaber*in eines Personalausweises, Reisepasses oder einer eID-Karte sind Sie verpflichtet, unverzüglich die Personal-/Passbehörde aufzusuchen, wenn eine Eintragung nicht stimmt.
Die Anschrift auf dem Chip des Personalausweises oder der eID-Karte ist wichtig für die Funktion zur Adressbestätigung des Online-Ausweises.
Wichtig: Ohne Adressaktualisierung könnten Online-Dienste nicht nutzbar sein oder wichtige Rücksendungen nicht zugestellt werden.
Möglichkeiten zur Adressänderun
Persönlich bei der Gemeinde
- Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer zuständige Pass-/Personalausweis-/eID-Karten-Behörde
- Bringen Sie Ihren Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass oder Ihre eID-Karte mit.
Elektronische Änderung (Online-Verfahren)
- Die elektronische Adressänderung ist nur möglich bei der Online-Wohnsitzanmeldung.
- Der bundesweite Service der Freien und Hansestadt Hamburg wird schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht.
Ablauf der elektronischen Anmeldung:
- Wohnsitz online anmelden (siehe www.wohnsitzanmeldung.de oder www.personalausweisportal.de).
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung als PDF zum Download.
- Anschließend müssen Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte mit der neuen Adresse aktualisieren.
- Nach erneuter Identifikation mit Ihrem Personalausweis oder eID-Karte wird die neue Adresse auf dem Chip gespeichert.
- Sie erhalten per Post einen Adressaufkleber, den Sie nach Anleitung auf Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass aufbringen.
Was passiert bei technischen Problemen?
- Falls die elektronische Anmeldung abgebrochen wird oder die Meldebehörde die Prüfung nicht abschließen kann, erhalten Sie eine Benachrichtigung.
- In diesem Fall müssen Sie sich persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde melden, um die Anmeldung und Adressänderung abzuschließen.
Voraussetzungen
- Bei persönlicher Vorsprache:
Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet. Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin beziehungsweise der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vollmacht zur Vertretung ausgestattete Person. - Bei elektronischer Änderung:
Sie veranlassen die Änderungen bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Verfahrensablauf
Wie läuft die Adressänderung ab?
Es gibt zwei Wege, Ihre Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten zu ändern:
Persönliche Vorsprache
- Sie gehen persönlich zur zuständigen Ausweisbehörde (zum Beispiel Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft).
- Sie können auch eine andere Person mit der Änderung beauftragen. Dafür benötigt diese:
- eine schriftliche Vollmacht von Ihnen
- ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Wichtig: Das Ausweisdokument, das geändert werden muss (zum Beispiel Personalausweis), muss mitgebracht werden.
Elektronische Anmeldung
- Nachdem Sie sich bei Ihrer neuen Meldebehörde angemeldet haben, erhalten Sie eine Meldebestätigung als PDF.
- Damit können Sie die Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte aktualisieren.
- Zusätzlich bekommen Sie per Post einen Adressaufkleber, den Sie auf die Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses kleben können.
Was wird konkret geändert?
-
Personalausweis:
Die neue Anschrift wird auf dem Chip gespeichert. Zusätzlich wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite angebracht. -
Reisepass:
Der neue Wohnort wird sichtbar im Pass eingetragen. -
eID-Karte:
Auch hier wird die Anschrift auf dem Chip aktualisiert.
Hinweise
Empfehlung: die Änderung Ihrer Anschrift gleichzeitig mit der Wohnsitzanmeldung bei der Meldebehörde vornehmen. So sparen Sie sich einen zusätzlichen Behördengang.
Wenn Sie sich persönlich ins Ausland abmelden, können Sie die Adressänderung bereits bei der Abmeldung erledigen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Persönliche Vorsprache: Sofort.
Elektronische Änderung: Änderung des Chip nach Erhalt der Meldebestätigung sofort möglich. Die Übermittlung des Adress-/Wohnortaufklebers nimmt etwa eine Woche in Anspruch.
Erforderliche Unterlagen
1. Bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
- bei Umzug ins Ausland:
- bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnort
- bei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland
2. Bei elektronischer Änderung:
- Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN
- Geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
- kostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Online-Ausweisen mit dem Personalausweis
- Daten im Chip des Personalausweises
- Daten auf dem Personalausweis
- Reisepässe und Personalausweise im Ausland
- Neues Zuhause? Jetzt online anmelden ! (wohnsitzanmeldung.de)
- Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern - Personalausweis
- Hier ist der Online-Dienst bereits verfügbar – Ihre Gemeinden in Bayern
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Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- eID-Karte; Beantragung, Onlineantrag
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel und eID-Karte; Auskunft über gespeicherte Daten
- Personalausweis- oder eID-Karte; Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
- Reisepass; Beantragung