Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes

Kurzbeschreibung

Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.

Beschreibung

Änderung der Adresse im Personalausweis oder der eID-Karte

Als Inhaber*in eines Personalausweises oder einer eID-Karte sind Sie verpflichtet, unverzüglich die Personalausweis-/Passbehörde aufzusuchen, wenn eine Eintragung  nicht stimmt.

Die Anschrift auf dem Chip des Personalausweises oder der eID-Karte ist wichtig für die Funktion zur Adressbestätigung des Online-Ausweises.
Wichtig: Ohne Adressaktualisierung könnten Online-Dienste nicht nutzbar sein oder wichtige Rücksendungen nicht zugestellt werden.

Die Adressänderung (Wohnort) im Reisepass ist nicht mehr zwingend erforderlich. Jedoch kann dies auf Ihren Wunsch hin im Bürgerbüro erfolgen.

Möglichkeiten zur Adressänderung:

Persönlich bei der Gemeinde

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer zuständige Pass-/Personalausweis-/eID-Karten-Behörde
  • Bringen Sie Ihren Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass oder Ihre eID-Karte mit.

Elektronische Änderung (Online-Verfahren)

  • Die elektronische Adressänderung ist nur möglich bei der Online-Wohnsitzanmeldung.

Ablauf der elektronischen Anmeldung:

  1. Wohnsitz online anmelden (siehe www.wohnsitzanmeldung.de oder www.personalausweisportal.de).
  2. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung als PDF zum Download.
  3. Anschließend müssen Sie Ihren Personalausweis oder die eID-Karte mit der neuen Adresse aktualisieren.
  4. Nach erneuter Identifikation mit Ihrem Personalausweis oder der eID-Karte wird die neue Adresse auf dem Chip gespeichert.
  5. Sie erhalten per Post einen Adressaufkleber, den Sie nach Anleitung auf Personalausweis aufbringen.

Was passiert bei technischen Problemen?

  • Falls die elektronische Anmeldung abgebrochen wird oder die Meldebehörde die Prüfung nicht abschließen kann, erhalten Sie eine Benachrichtigung.
  • In diesem Fall müssen Sie sich persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde melden, um die Anmeldung und Adressänderung abzuschließen.

Voraussetzungen

  1. Bei persönlicher Vorsprache:
    Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet. Dann erfolgt die Adressänderung auf dem Personalausweis und dem Chip im Rahmen der Wohnsitzan-/ummeldung.
  2. Bei elektronischer Änderung:
    Sie veranlassen die Änderungen bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung.

Verfahrensablauf

Wie läuft die Adressänderung ab?

Es gibt zwei Wege, Ihre Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten zu ändern:

Persönliche Vorsprache

  • Sie gehen persönlich zur zuständigen Ausweisbehörde (zum Beispiel Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft).
  • Sie können auch eine andere Person mit der Änderung beauftragen. Dafür benötigt diese:
    • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen
    • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Wichtig: Das Ausweisdokument, das geändert werden muss (zum Beispiel Personalausweis), muss mitgebracht werden.

Elektronische Anmeldung

  • Nachdem Sie sich bei Ihrer neuen Meldebehörde angemeldet haben, erhalten Sie eine Meldebestätigung als PDF.
  • Damit können Sie die Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte aktualisieren.
  • Zusätzlich bekommen Sie per Post einen Adressaufkleber, den Sie auf die Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses kleben können.

Was wird konkret geändert?

  • Personalausweis:
    Die neue Anschrift wird auf dem Chip gespeichert. Zusätzlich wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite angebracht.

  • Reisepass:
    Der neue Wohnort wird sichtbar im Pass eingetragen.

  • eID-Karte:
    Auch hier wird die Anschrift auf dem Chip aktualisiert.

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