Sozialhilfe; Beantragung von Altenhilfe

Kurzbeschreibung

Altenhilfe soll älteren Menschen helfen, weiterhin selbstbestimmt zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die Fähigkeit, sich selbst zu helfen soll gestärkt und erhalten bleiben.

Beschreibung

Die Altenhilfe ist Teil der Sozialhilfe und unterstützt ältere Menschen in besonderen Lebenslagen.

Zu den Leistungen gehören:

  • Unterstützung bei einer sinnvollen Beschäftigung oder ehrenamtlichem Engagement.
  • Hilfe bei der Suche oder Anpassung einer geeigneten Wohnung, zum Beispiel mit rutschfestem Bodenbelag oder leicht zu bedienender Heizung.
  • Beratung zu Pflege und altersgerechtem Wohnen, zum Beispiel über betreutes Wohnen, Pflegedienste oder Heimplätze.
  • Unterstützung bei der Nutzung altersgerechter Dienste, zum Beispiel Fahrdienste oder Hausnotruf.
  • Hilfe zur Teilnahme an Veranstaltungen, zum Beispiel Kulturangebote oder gesellige Treffen.
  • Unterstützung für den Kontakt zu nahestehenden Personen, zum Beispiel durch Reisebeihilfen.

Falls bereits Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder auf Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden, werden zunächst diese berücksichtigt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für Altenhilfe
  • Altenhilfe wird gewährt, wenn ein altersbedingter und gegebenenfalls finanzieller Hilfebedarf besteht.
Beratung und Unterstützung
  • Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensunabhängig und werden gewährt, wenn sie erforderlich sind.
Sach- und Geldleistungen
  • Werden nur gewährt, wenn:
    • Das Einkommen die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII nicht überschreitet. Diese umfasst:
      • Grundbetrag: Das Doppelte der Regelbedarfsstufe 1 plus 70 % der Regelbedarfsstufe 1 für weitere Haushaltsmitglieder. Regelbedarfsstufe 1 ist die höchste Stufe der Regelbedarfe und bildet die Grundlage für die Berechnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel bei Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter)
      • Kosten der Unterkunft in angemessenem Umfang.
    • Kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung:

    • Die Altenhilfe muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
  • Feststellung des Hilfebedarfs:

    • Die Behörde veranlasst eine Prüfung des notwendigen Hilfebedarfs.
  • Bewilligung der Leistung:

    • Falls die Voraussetzungen erfüllt sind und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Unterstützung nicht entgegenstehen, wird ein Bewilligungsbescheid erlassen.

Hinweise

Der Träger der Sozialhilfe kann bei gewährter Hilfe, zum Beispiel für Kosten eines Alten- oder Pflegeheimaufenthalts, nur Ehegatt*innen und Verwandte ersten Grades (Kinder) zum Unterhalt heranziehen.

  • Einkommensschutz: Es gibt eine großzügige Einkommensgrenze für Unterhaltspflichtige.
  • Freibetrag für Kinder und Eltern:
    • Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern oder Eltern entfallen, wenn deren jährliches Gesamteinkommen 100.000 EUR nicht übersteigt.

Fristen

Diese Hilfe setzt ein, sobald der zuständigen Stelle oder einer von ihm beauftragten Stelle bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Beantragung sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
  • gegebenenfalls Bescheid der Pflegekasse und Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise (beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches, Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz)
  • Kontoauszüge
  • Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

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