Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige

Kurzbeschreibung

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.

Beschreibung

Es ist verboten, Tiere zu quälen oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Wenn Sie einen Verstoß beobachten oder davon erfahren, sollten Sie dies bei der Polizei oder dem Veterinäramt (Kreisverwaltungsbehörde) melden. Auch anonyme Anzeigen werden bearbeitet.

Was sollte in Ihrer Anzeige enthalten sein?
  • Ort, Zeit und Ablauf des Vorfalls,
  • Betroffene Tiere und eine Beschreibung des Leidens oder Schadens,
  • Falls bekannt: Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person,
  • Andere beteiligte Personen oder mögliche Zeug*innen,
  • Falls vorhanden: Fotos oder Videos als Beweismittel.
Hinweis zu anonymen Anzeigen

Wenn ein Fall anonym gemeldet wird, kann es sein, dass die genaue Ortsangabe fehlt. Besonders bei Tierhaltungen außerhalb von Ortschaften (ohne Straßennamen oder Hausnummern) kann es schwierig sein, die Tiere rechtzeitig zu finden. In solchen Fällen wäre es hilfreich, wenn eine genauere Beschreibung gegeben wird.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie haben einen entsprechenden Vorfall beobachtet oder ist Ihnen zur Kenntnis gelangt.
  • Sie haben einen begründeten Verdacht.

Fristen

Keine. Bitte beachten Sie: Je eher Behörden entsprechende Hinweise erhalten, desto schneller können sie vernachlässigten oder misshandelten Tieren helfen. Zögern Sie deshalb nicht, Ihre Mitteilung zu machen.

Kosten

Keine.

Rechtsgrundlagen

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